Pressemitteilung

45/2020/57/H
Fürth, den 25. Februar 2020

Luftverkehr 2019: 464 000 Starts und Landungen auf bayerischen Flughäfen

3,7 Prozent mehr Fluggäste in München

Die bayerischen Verkehrsflughäfen*) München, Nürnberg und Memmingen meldeten nach Auswertungen des Statistischen Bundesamts im Jahr 2019 insgesamt 464 000 Starts und Landungen im gewerblichen Luftverkehr (einschl. Transitverkehr). Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, stieg die Zahl der Fluggäste an Bord um 3,0 Prozent auf insgesamt 53,7 Millionen. Fast 90 Prozent des landesweiten Passagieraufkommens entfielen dabei mit 47,9 Millionen Passagieren auf den Flughafen München.

Im Jahr 2019 starteten bzw. landeten rund 464 000 Flugzeuge auf den drei großen bayerischen Verkehrsflughäfen München, Nürnberg und Memmingen. Das waren zusammengenommen 0,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik nach Ergebnissen des Statistischen Bundesamts weiter mitteilt, flogen insgesamt 53,7 Millionen Passagiere von diesen drei Flughäfen ab oder landeten dort (einschl. Durchgangsverkehr).

Fast 90 Prozent des landesweiten Passagieraufkommens entfielen dabei auf den Flughafen München. Hier stieg im Jahr 2019 die Zahl der Fluggäste an Bord um 3,7 Prozent auf 47,9 Millionen bei 407 404 Starts und Landungen (+1,0 Prozent). 80 Prozent der Fluggäste (Ein- und Aussteiger) kamen aus dem Ausland oder flogen ins Ausland. Das Fracht- und Postaufkommen ging um 4,9 Prozent auf 356 873 Tonnen zurück.

Von den 4,1 Millionen Passagieren in Nürnberg (-8,0 Prozent) waren 82,8 Prozent Auslandsreisende. Nürnberg meldete insgesamt 42 669 Flugbewegungen und damit 8,0 Prozent weniger als 2018. Das Fracht- und Postaufkommen sank um 12,7 Prozent auf 7 147 Tonnen.

Memmingen verzeichnete mit 1,7 Millionen Auslandsreisenden eine Zunahme im zweistelligen Bereich (+15,6 Prozent). Der jüngste bayerische Flughafen meldete insgesamt 13 930 Starts und Landungen und damit 6,5 Prozent mehr als im Jahr 2018.

*) Hauptverkehrsflughäfen mit mehr als 150 000 Fluggasteinheiten (Einsteiger- und Aussteiger, je 100 kg Fracht und Post) im Jahr.

Die monatliche Erhebung zum gewerblichen Luftverkehr beruht auf dem Verkehrsstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2004 (§ 12, 1 VerkStatG).

Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Verkehr - Luftverkehr - Fachserie 8 Reihe 6.1 –2019: www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Transport-Verkehr/Personenverkehr

 

Luftverkehr in Bayern
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