Pressemitteilung

78/2020/55/L
Fürth, den 24. März 2020

Gewerbesteuer 2015 in Bayern: Steuermessbetrag um 6,2 Prozent über dem Vorjahresniveau

Fast ein Drittel des Steuermessbetragsvolumens geht auf Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes zurück

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurde in Bayern im Jahr 2015 bei den insgesamt 666 831 gewerbesteuerpflichtigen Betrieben ein Gewerbesteuermessbetrag von 2,41 Milliarden Euro erhoben. Damit übertraf der im Jahr 2015 erreichte Gewerbesteuermessbetrag den entsprechenden Vorjahreswert um 6,2 Prozent. Die Anzahl der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe lag um 3,6 Prozent über dem Wert von 2014. – Betriebe mit dem wirtschaftlichen Schwerpunkt „Verarbeitendes Gewerbe“ trugen nahezu ein Drittel (31,1 Prozent) zum Steuermessbetragsvolumen in Bayern bei, gefolgt von Unternehmen des Wirtschaftsabschnitts „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ mit einem Anteil von 16,1 Prozent.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, belief sich der Gewerbesteuer-messbetrag, der bei den in Bayern ansässigen gewerbesteuerpflichtigen Betrieben im Jahr 2015 festgesetzt wurde, auf 2,41 Milliarden Euro. Damit lag der Gewerbesteuermessbetrag um 6,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Grundlage für den Steuermessbetrag waren die Gewerbeerträge von insgesamt 666 831 steuerpflichtigen Gewerbebetrieben (ohne Organgesellschaften), dies waren um 3,6 Prozent mehr gewerbesteuerpflichtige Betriebe als im Jahr 2014. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb stieg im gleichen Zeitraum um 7,0 Prozent, der Verlust verringerte sich um 12,3 Prozent. Über die Hälfte der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe (391 289 Betriebe bzw. 58,7 Prozent) wies einen Steuermessbetrag von Null aus; diese Betriebe trugen somit nicht zum Gewerbesteueraufkommen bei, entweder weil sie im Jahr 2015 Verluste gemacht hatten oder ausreichend hohe Freibeträge aufwiesen. 275 542 Betriebe (bzw. 41,3 Prozent) wiesen einen positiven Steuermessbetrag aus; unter diesen erzielten 1 437 Betriebe einen Gewerbeertrag von fünf Millionen Euro oder mehr. Auf diese ertragsstarken Betriebe entfiel mit rund 1,38 Milliarden Euro mehr als die Hälfte (57,1 Prozent) des gesamten in Bayern erzielten Steuermessbetrags.

Nach Wirtschaftsabschnitten betrachtet, trugen Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes 31,1 Prozent zum Steuermessbetragsvolumen des Freistaats bei und machten dabei 7,6 Prozent aller gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen aus. Danach folgten Unternehmen des Wirtschaftsabschnitts „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“, die 16,1 Prozent des Steuermessbetrages erwirtschafteten und einen Anteil von 5,0 Prozent an allen Gewerbesteuerpflichtigen hatten. Von Gewerbebetrieben des Wirtschaftsabschnitts „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ (19,9 Prozent der Gewerbesteuerpflichtigen) wurden 15,7 Prozent des Messbetrags erbracht.
 

Hinweis:

Die Berechnung der Gewerbesteuer je Steuerpflichtigen geht bei der derzeitigen reinen Gewerbeertragsteuer vom Gewinn aus Gewerbebetrieb aus. Nach Einbeziehung der Hinzu-rechnungen und Kürzungen sowie nach Abzug des Verlustvortrags wird der Gewerbeertrag ermittelt und auf volle Hundert Euro abgerundet. Danach wird, abhängig von der Rechtsform des Unternehmens, ein Freibetrag von 24 500 Euro für natürliche Personen sowie Personengesellschaften bzw. 5 000 Euro für ausgewählte Rechtsformen abgezogen und durch Anwendung der Steuermesszahl (ab 2008 einheitlich 3,5 Prozent; Hausgewerbetreibende 1,96 Prozent) der Steuermessbetrag ermittelt. Für Unternehmen, die Betriebsstätten in mehreren Gemeinden betreiben, wird der Steuermessbetrag auf die einzelnen Gemeinden zerlegt und je Gemeinde ein Zerlegungsanteil festgestellt. Im Anschluss an die Feststellung des Steuermessbetrags und der Zerlegungsanteile durch das Finanzamt wird die Höhe der Gewerbesteuer von der Gemeinde berechnet, in der das Unternehmen seinen, beziehungsweise bei Zerlegungen die Betriebsstätte ihren Sitz hat. Dabei wird der Steuermessbetrag bzw. der Zerlegungsanteil mit dem von der Gemeinde individuell festgesetzten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert.

Aufgrund der Langwierigkeit von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte dazu erst mit mehrjähriger Verzögerung zur Verfügung.

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Gewerbesteuer in Bayern 2015“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).