Pressemitteilung

178/2020/35/N
Fürth, den 7. Juli 2020

113 000 Mindestlohn-Jobs in Bayern im April 2018

0,6 Prozent aller Beschäftigten mit Stundenverdienst unterhalb des Mindestlohns

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im April 2018, das heißt 15 Monate nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro brutto, insgesamt 113 000 Arbeitsverhältnisse in Bayern mit dem allgemeinen Mindestlohn bezahlt. Weitere 42 000 Beschäftigungsverhältnisse (0,6 Prozent aller Beschäftigten) wiesen einen Stundenverdienst unterhalb des Mindestlohns auf. Bei einer 40-Stunden-Woche entsprach das brutto 1 532 Euro im Monat und damit rund 39 Prozent des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes (ohne Sonderzahlungen) von Vollzeitbeschäftigten in Bayern.

Die ersten Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 liegen nunmehr vor und geben Aufschluss über die Situation nach der erstmaligen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden im April 2018 rund 113 000, das sind 1,7 Prozent aller Arbeitsverhältnisse in Bayern, mit dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Insgesamt waren Frauen häufiger unter den Mindestlohnempfängern als Männer. So erhielten rund 68 000 Frauen und rund 45 000 Männer Mindestlohn. 42 000 Beschäftigungsverhältnisse, das entspricht 0,6 Prozent, hatten einen Stundenverdienst unterhalb des Mindestlohns.

Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden errechnet sich ein monatlicher Mindestverdienst in Höhe von rund 1 532 Euro. Im Vergleich dazu lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten in Bayern im April 2018 bei 3 971 Euro (ohne Sonderzahlungen, einschließlich Zuschläge und Überstundenvergütung). Das Mindestentgelt vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprach somit rund 39 Prozent des mittleren Bruttomonatsverdienstes aller Vollzeitbeschäftigten. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lag diese Verhältniszahl – der sogenannte Kaitz-Index – damit knapp unter dem bundesweiten Durchschnittswert (40 Prozent).

Die höchsten durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste und somit (umgekehrt) die niedrigsten Werte beim Kaitz-Index errechneten sich für die Arbeitsmarktregionen München (32 Prozent), Erlangen (34 Prozent) sowie Ingolstadt (35 Prozent). Am höchsten war der Kaitz-Index in Bayern in der Arbeitsmarktregion Neustadt/Aisch (54 Prozent.

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Diese Zahlen sind erste Ergebnisse der bundesweit durchgeführten Verdienststrukturerhebung 2018. In Bayern wurden in einer repräsentativen Stichprobe von gut 7 600 Betrieben (und anderen örtlichen Einheiten wie Niederlassungen von Körperschaften, Stiftungen etc.) Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten einzelner Beschäftigungsverhältnisse aus allen Branchen der Landwirtschaft, des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs erhoben.

Als Maß der potenziellen Betroffenheit einer Region vom Mindestlohn wird der sogenannte Kaitz-Index verwendet. Der Kaitz-Index misst die Relation zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigten. Je höher der jeweilige Index ist, desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns in einer Region sein. Die dargestellten Ergebnisse nach Arbeitsmarktregionen (Abgrenzung gemäß Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) enthalten keine Daten des öffentlichen Dienstes der Wirtschaftszweige „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ und „Erziehung und Unterricht“, da eine regionale Zuordnung unterhalb der Länderebene nicht möglich war.

Die ausgewiesenen Beschäftigungsverhältnisse unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns können nicht 1:1 mit Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (sogenannte Non-Compliance) gleichgesetzt werden. Nicht alle Regelungen des Gesetzes (beispielsweise bei Praktikumsverhältnissen beziehungsweise der Altersgrenze 18-Jährige) können trennscharf in der Statistik abgegrenzt werden.

 

Relative höhe des Mindestlohns in Bayern 2018