Pressemitteilung

192/2020/55/L
Fürth, den 21. Juli 2020

Feststellung der Einkünfte für 212 561 Personengesellschaften und Gemeinschaften im Jahr 2015 in Bayern

1,42 Mio. Beteiligte mit insgesamt 33,29 Milliarden Euro Einkünften

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik nahmen die bayerischen Finanzämter im Jahr 2015 für 212 561 Personengesellschaften und Gemeinschaften eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte vor; diese Feststellung ist der Besteuerung der Gesellschafter bzw. Beteiligten vorgelagert. Insgesamt wurden dabei Einkünfte in Höhe von zusammen 33,29 Milliarden Euro ermittelt, das waren 11,8 Prozent mehr als im Vorjahr. 78,0 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften erzielten eine positive Summe der Einkünfte, die jedoch nur bei 0,4 Prozent der Fälle fünf Millionen Euro oder mehr betrug. 70,3 Prozent bzw. 23,38 Milliarden Euro der von Personengesellschaften und Gemeinschaften erwirtschafteten Einkünfte waren Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Mehrzahl (64,1 Prozent) aller Personengesellschaften und Gemeinschaften bestand aus zwei Beteiligten; insgesamt wurden 1,42 Mio. Beteiligte erfasst.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, nahm der bayerische Fiskus im Jahr 2015 für 212 561 Personengesellschaften (z. B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften) und Gemeinschaften (z. B. Grundstücksgemeinschaften) in Bayern gesonderte und einheitliche Feststellungen der Einkünfte vor (ggü. 2014: +1,9 Prozent). Insgesamt wurden dabei Einkünfte in Höhe von zusammen 33,29 Milliarden Euro ermittelt, um 11,8 Prozent mehr als im Vorjahr.

165 711 bzw. 78,0 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften zählten dabei zu den sogenannten Gewinnfällen mit einer positiven Summe der Einkünfte von zusammen 38,55 Milliarden Euro. Die verbleibenden 46 850 Personengesellschaften und Gemeinschaften verzeichneten in der Summe negative Einkünfte (Verluste) von zusammen 5,26 Milliarden Euro.

Einkünfte von fünf Millionen Euro und mehr erklärten nur 0,4 Prozent der Personen-gesellschaften und Gemeinschaften; ihr Anteil an der Gesamtsumme der Einkünfte betrug jedoch 58,6 Prozent. 70,3 Prozent (bzw. 23,38 Milliarden Euro) aller Einkünfte der Personengesellschaften und Gemeinschaften stammten aus gewerblicher Tätigkeit und 14,5 Prozent (bzw. 4,83 Milliarden Euro) aus selbstständiger Arbeit.

Die Mehrzahl der Personengesellschaften und Gemeinschaften (64,1 Prozent) bestand 2015 aus zwei Beteiligten, gut ein Viertel (27,4 Prozent) hatte drei oder vier Beteiligte. Lediglich bei 8,5 Prozent der Fälle gab es mehr als vier Beteiligte. Insgesamt wurden 1,42 Mio. Beteiligte erfasst.

Da Personengesellschaften und Gemeinschaften nicht selbst steuerpflichtig sind, werden ihre insgesamt erwirtschafteten Einkünfte zunächst von den Finanzämtern durch die sog. gesonderte und einheitliche Feststellung ermittelt und anschließend auf die Beteiligten entsprechend ihres Anteils an der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft aufgeteilt.

Die Anteile der Beteiligten werden dann im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer versteuert. Aufgrund der langen Veranlagungszeiträume liegen endgültige Ergebnisse für 2015 erst jetzt vor. Die hier dargestellten Daten sind damit die aktuellsten, die zurzeit verfügbar sind.

Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in KW 30 erscheinende Statistische Bericht „Einkommen der Personengesellschaften/Gemeinschaften in Bayern 2015“ (Bestellnummer: L4500C 201500). Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/statistik/haushalte_steuern/steuern als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (Fax-Nr. 0911 98208-6638).