Pressemitteilung

197/2020/41/A
Fürth, den 29. Juli 2020

Zahl der Ehescheidungen in Bayern auch 2019 rückläufig

Von jeder zweiten geschiedenen Ehe sind Kinder betroffen

Seit 2011 sinkt die Zahl der Ehescheidungen in Bayern kontinuierlich. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden 2019 in Bayern 22 317 Ehen geschieden, darunter 14 gleichgeschlechtliche Ehen. Das war knapp ein Prozent weniger als im Jahr zuvor, als noch 22 464 Scheidungen zu verzeichnen waren. Die Hälfte der geschiedenen Ehepaare hatte mindestens ein Kind unter 18 Jahren.

Im Jahr 2019 wurden in Bayern 22 317 Ehen geschieden, darunter neun gleichgeschlechtliche Ehen von Frauen und fünf gleichgeschlechtliche Ehen von Männern. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, ist damit die Zahl der Ehescheidungen in den letzten acht Jahren stetig gesunken, nämlich um rund 17 Prozent gegenüber dem Jahr 2011. Im Vergleich zum Rekordjahr 2003, als mit 29 992 Scheidungen der bisherige Höchststand registriert wurde, sind im Jahr 2019 die Scheidungen sogar um knapp 26 Prozent zurückgegangen.1)

In rund 49 Prozent der Fälle (11 006) beantragte die Frau, in knapp 41 Prozent der Fälle (9 045) der Mann die Scheidung. Bei etwa zehn Prozent aller gerichtlichen Ehelösungen (2 252) wurde das Verfahren gemeinsam beantragt. Bei fast 97 Prozent aller Scheidungen (19 418), welche durch einen der beiden Ehepartner beantragt wurden, stimmte der andere Ehepartner dem Verfahren zu.

Verhältnismäßig viele Ehen wurden in Bayern im Jahr 2019 zwischen dem vierten und siebten Ehejahr geschieden. Am häufigsten von einer Scheidung betroffen waren Ehen mit einer Ehedauer von fünf Jahren. Nach dieser Ehedauer wurden 1 117 Ehen geschieden, was fünf Prozent der gesamten gerichtlichen Ehelösungen entspricht. Ein Anteil von rund 16 Prozent der geschiedenen Paare (3 646) waren bei ihrer Scheidung bereits 25 Jahre oder länger miteinander verheiratet.

Bei rund 26 Prozent der Ehescheidungen (5 771) hatten die Ehepaare zum Zeitpunkt der Scheidung genau ein minderjähriges Kind zu versorgen. Der Anteil der geschiedenen Paare mit zwei Kindern unter 18 Jahren belief sich auf 20 Prozent (4 381) während etwas über vier Prozent der Paare (998) drei oder mehr minderjährige Kinder hatten. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 17 719 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
 

Hinweis:

1) Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland seit dem 01.10.2017 heiraten. Aufgrund der bislang sehr geringen Anzahl an Scheidungen von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren beziehen sich die nachfolgenden Angaben ausschließlich auf Scheidungen von gemischtgeschlechtlichen Paaren.

Daten zu den Ehescheidungen in Bayern erhalten Sie über folgenden Link: Ehescheidungen auf GENESIS-Online