Pressemitteilung

198/2020/52/D
Fürth, den 29. Juli 2020

Unternehmensinsolvenzen in Bayern im Juni 2020 – Durch ausgesetzte Insolvenzantragspflicht weiterhin kein Anstieg bei der Zahl von beantragten Verfahren

Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Vormonat wieder verringert

Nachdem die Zahl der beantragten Insolvenzen von Unternehmen bereits seit April 2020 stagnierte, setzte sich diese Entwicklung auch im Juni 2020 zunächst fort. Insgesamt wurden bei den bayerischen Gerichten 192 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Im April 2020 waren es 226 gewesen, im Mai 223. Diese Entwicklung wurde vor dem Hintergrund der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht so erwartet. Auch die Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich gegenüber dem Mai 2020 wieder verringert. Im Juni 2020 waren 1 183 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Insolvenz betroffen, im Mai 2020 waren es 3 524 gewesen. Die Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewegt sich damit unterhalb des Niveaus vom März 2020, wo 2 727 betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeldet worden waren.

Im Juni 2020 wurden 192 Insolvenzverfahren von Unternehmen bei den bayerischen Gerichten beantragt. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen ist damit gegenüber dem vorangegangenen Mai 2020 noch weiter zurückgegangen, sie hat sich um 31 Verfahren verringert. Diese Entwicklung ist weiterhin durch die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020, geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) geprägt, die aktuell eine steigende Zahl von Insolvenzanträgen deutlich bremst. Gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres 2019 liegt die aktuelle Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen geringfügig höher. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen hatte im Juni 2019 bei 179 Verfahren gelegen.

Eine zwischenzeitliche Abnahme wurde bei der Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beobachtet. Im Juni 2020 waren nur 1 183 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres bisherigen Arbeitgebers betroffen. Einen Monat zuvor – im Mai 2020 - waren es noch 3 524 gewesen, im vergleichbaren Juni des Jahres 2019 dagegen nur 745.

Die Zahl der übrigen beantragten Insolvenzverfahren – hierzu zählen die Verbraucherinsolvenzen, die Insolvenzen von ehemals selbstständig Tätigen und von natürlichen Personen als Gesellschafter u.Ä. sowie von Nachlässen und Gesamtgut – lag im Juni 2020 ebenfalls auf einem eher niedrigen Wert von nur 689 Verfahren. Im Vergleich zum Juni des Vorjahres 2019, hier wurden 597 Insolvenzverfahren der übrigen Schuldner beantragt, lag der aktuelle Wert um 15,4Prozent höher.