Pressemitteilung

319/2020/56/E
Fürth, den 4. Dezember 2020

Bayerns Baugewerbe im Jahr 2019 mit Investitionen deutlich über Vorjahresniveau

Bruttoanlageinvestitionen im Wert von insgesamt 953,6 Millionen Euro, wovon vier Fünftel von den rechtlichen Einheiten*) des Bauhauptgewerbes getätigt wurden

Im bayerischen Baugewerbe wurden im Jahr 2019 Bruttoanlageinvestitionen im Gesamtwert von 953,6 Millionen Euro getätigt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik entspricht dies einem Plus von 82,7 Millionen Euro bzw. 9,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresergebnis. Von der gesamten Investitionssumme entfielen 768,9 Millionen Euro auf das Bauhauptgewerbe (+10,4 Prozent gegenüber 2018) und 184,7 Millionen Euro auf das Ausbaugewerbe (+5,8 Prozent). Bei 654,2 Millionen Euro bzw. 68,6 Prozent der investiven Mittel handelte es sich um Maschinen und maschinelle Anlagen für das Bauhauptgewerbe (+13,2 Prozent). Der größte Teil der gesamten Bruttoanlageinvestitionen im Baugewerbe 2019 (248,2 Millionen Euro bzw. 26,0 Prozent; +4,7 Prozent) wurde von den rechtlichen Einheiten*) des Baugewerbes mit Sitz in Oberbayern vorgenommen (2019: 981 rechtliche Einheiten; +8,4 Prozent).

Im Baugewerbe in Bayern wurden im Jahr 2019 Bruttoanlageinvestitionen im Wert von insgesamt 953,6 Millionen Euro getätigt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, bedeutet dies im Vergleich zum Jahr 2018 ein Plus von 82,7 Millionen Euro bzw. 9,5 Prozent, wozu das Bauhauptgewerbe mit 72,6 Millionen Euro und das Ausbaugewerbe mit 10,1 Millionen Euro beigetragen haben (+10,4 Prozent bzw. +5,8 Prozent gegenüber 2018).

Das Gesamtergebnis regional auf Ebene der Regierungsbezirke betrachtet, ergibt, dass der größte Teil der Bruttoanlageinvestitionen im bayerischen Baugewerbe im Jahr 2019 von den in Oberbayern ansässigen maßgeblichen rechtlichen Einheiten*) vorgenommen wurde (248,2 Millionen Euro bzw. 26,0 Prozent; +4,7 Prozent). Während allein die mittelfränkischen rechtlichen Einheiten des Wirtschaftssektors weniger investierten als 2018
(-2,9 Prozent), verbuchten die jeweiligen, in den anderen bayerischen Regierungsbezirken ansässigen  Wirtschaftseinheiten im Mittel ein zwischen 3,7 Prozent (Oberfranken) und 18,9 Prozent (Oberpfalz) höheres Investitionsvolumen.

Von den gesamten Bruttoanlageinvestitionen im bayerischen Baugewerbe 2019 wurden vier Fünftel (768,9 Millionen Euro bzw. 80,6 Prozent) vom Bauhauptgewerbe und ein Fünftel (184,7 Millionen Euro bzw. 19,4 Prozent) vom Ausbaugewerbe getätigt (+10,4 Prozent bzw. +5,8 Prozent). Die Bruttoanlageinvestitionen je tätige Person bzw. je 10 000 Euro Gesamtumsatz bezifferten sich im Jahr 2019 damit für das Bauhauptgewerbe auf 7 609 Euro bzw. 391 Euro (+3,2 Prozent bzw. +3,3 Prozent) und für das Ausbaugewerbe auf 2 321 Euro bzw. 165 Euro (+1,3 Prozent bzw. -4,9 Prozent), womit die Investitionsintensität im Ausbaugewerbe hinter derjenigen im Bauhauptgewerbe zurückstand und gemessen am Gesamtumsatz gegenüber 2018 zurückgegangen ist. Von beiden Wirtschaftsbereichen wurde auch 2019 am stärksten in Maschinen und maschinelle Anlagen investiert. Im Bauhauptgewerbe summierten sich die entsprechenden investiven Mittel auf einen Gesamtwert von 654,2 Millionen Euro und im Ausbaugewerbe auf 161,6 Millionen Euro (jeweils +13,2 Prozent).
 

Hinweis:

Die Berichterstattung basiert auf den Ergebnissen der jüngsten Jahreserhebung einschließlich Investitionserhebung im Baugewerbe. Im Rahmen dieser dezentralen Bundesstatistik werden die rechtlichen Einheiten*) befragt, die nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit dem Bauhauptgewerbe oder dem Ausbaugewerbe zugeordnet sind und jeweils über mindestens 20 tätige Personen verfügen.

*) Kleinste selbstständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt.- In der deutschen amtlichen Statistik wurde das Unternehmen bis einschließlich Berichtsjahr 2017 mit der rechtlichen Einheit gleichgesetzt. Mit Anwendung der EU-Unternehmensdefinition ab Berichtsjahr 2018 können die beiden Begriffe in der Ergebnisdarstellung nicht mehr synonym verwendet werden. Detaillierte Informationen zum Sachverhalt finden sich unter www.statistikportal.de/unternehmen-gewerbeanzeigen-und-insolvenzen/unternehmensbegriff.

Ausführliche Ergebnisse bis auf Kreisebene enthält der voraussichtlich Ende Kalenderwoche 50/2020 erscheinende Statistische Bericht „Rechtliche Einheiten des Baugewerbes in Bayern und ihre Investitionen 2019“ (Bestellnummer: E2300C 201900). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).