Pressemitteilung

341/2020/32/A
Fürth, den 18. Dezember 2020

Beschäftigung im 3. Quartal 2020 in Bayern rückläufig

Über 105 000 Erwerbstätige weniger als im 3. Quartal 2019

In Folge der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ist die Beschäftigung im dritten Quartal 2020 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal gesunken. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, betrug die Zahl der Erwerbstätigen im dritten Quartal 2020 rund 7,64 Millionen Personen und lag damit um mehr als 105 000 unter dem Wert im dritten Quartal 2019. Dies entsprach einem Rückgang von 1,4 Prozent. Damit fiel die Beschäftigungsabnahme genauso hoch aus wie im Bundesdurchschnitt.

Nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik nahm die Zahl der Erwerbstätigen in Bayern im 3. Quartal 2020 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um über 105 000 Personen bzw. 1,4 Prozent ab. Insgesamt waren 7,64 Millionen Personen beschäftigt. In Deutschland insgesamt und in Westdeutschland (ohne Berlin) nahm die Beschäftigung ebenfalls um 1,4 Prozent ab. In Ostdeutschland (ohne Berlin) fiel der Rückgang mit 1,6 Prozent etwas stärker aus.

Mit dieser Entwicklung, die sich auch bereits im 2. Quartal zeigte, endet in Bayern ein seit dem Jahr 2004 andauernder Beschäftigungsaufbau. Selbst während der weltweiten Rezession von 2009 hatte in Bayern die Zahl der Erwerbstätigen noch leicht zugenommen.  

Besonders deutlich war der Beschäftigungsrückgang im Bereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ (-5,2 Prozent) und im Verarbeitenden Gewerbe (-3,5 Prozent). Etwas milder verlief er mit -1,0 Prozent in den Dienstleistungsbereichen. Eine Ausnahme stellt das Baugewerbe dar: Hier stieg die Zahl der Erwerbstätigen um 1,5 Prozent an und erreichte mit nahezu 460 000 Personen ein neues Rekordniveau für ein drittes Quartal.

Bei den hier vorgelegten Länderergebnissen handelt es sich um Berechnungen des AK „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR), dem alle statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören.

Weitere Ergebnisse können auf der Homepage des AK ETR kostenlos abgerufen werden unter https://www.statistikportal.de/de/etr

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe aller Erwerbstätigen nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept). Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte sowie Heimarbeiter und geringfügig Beschäftigte) oder als Selbstständige, einschl. deren mithelfenden Familienangehörigen, eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen im Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 stehen.

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.