Pressemitteilung

04/2021/BTW/B-VII
Fürth, den 3. August 2021

Bundestagswahl am 26. September 2021

Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021 wurden nach Mitteilung des Landeswahlleiters einzelne Beschwerden gegen die Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen eingereicht. Über diese Beschwerden entscheidet der Landeswahlausschuss am 5. August 2021.

Der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern wird in seiner zweiten Sitzung zur Bundestagswahl 2021 am

Donnerstag, den 5. August 2021, 11:00 Uhr,
im IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern im LDBV
St.-Martin-Straße 47, 81541 München

über die eingelegten Beschwerden entscheiden.

Für die öffentliche Sitzung steht nur ein begrenztes Angebot an Teilnehmerplätzen zur Verfügung. Interessierte werden gebeten, sich per E-Mail an wahlen@bayern.de unter Beifügung einer unterschriebenen „Erklärung über den Gesundheitszustand zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ anzumelden. Darüber hinaus wird gebeten, den Personalausweis zwecks Zugangskontrolle mitzubringen.

Es gilt die Verpflichtung, eine FFP2-Maske oder einen vergleichbaren Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern der Mindestabstand nicht einzuhalten ist. Die geltenden Abstandsregeln und Auflagen zum Infektionsschutz sind einzuhalten.

Medienvertreter sind herzlich eingeladen.

Die zur Bundestagswahl 2021 in Bayern zugelassenen Kreiswahlvorschläge werden von den Kreiswahlleitern in den jeweiligen Amtsblättern bekanntgeben.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die im Freistaat zugelassenen Landeslisten und Bewerber der Landeswahlleiter in Kürze im Internet, im Bayerischen Staatsanzeiger und in einer gedruckten Veröffentlichung bekanntgegeben werden.

Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl können dem Internetangebot des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen) entnommen werden.