Pressemitteilung

05/2021/BTW/B-VII
Fürth, den 5. August 2021

Bundestagswahl am 26. September 2021

Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 5. August 2021 über zwei Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse entschieden.

Wie der Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl mitteilt, hat der Landeswahlausschuss in seiner zweiten Sitzung am 5. August 2021 über zwei Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse vom 30. Juli 2021 entschieden. Dabei wurde eine den Kreiswahlvorschlag der Alternative für Deutschland (AfD) im Wahlkreis 251 Würzburg betreffende Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Darüber hinaus wurde eine Beschwerde aus dem Wahlkreis 216 Ingolstadt vom Landeswahlausschuss als unzulässig eingestuft.

Die zur Bundestagswahl 2021 in Bayern zugelassenen Kreiswahlvorschläge werden von den Kreiswahlleitern in den jeweiligen Amtsblättern bekanntgeben.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die im Freistaat zugelassenen Landeslisten und Bewerber der Landeswahlleiter in Kürze im Internet, im Bayerischen Staatsanzeiger und in einer gedruckten Veröffentlichung bekanntgeben werden.

Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl können dem Internetangebot des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen) entnommen werden.