Pressemitteilung

107/2021/52/D
Fürth, den 5. Mai 2021

Insolvenzen in Bayern im März 2021: Sprunghafter Anstieg gegenüber dem Vormonat

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahresvergleich aber weiter auf niedrigem Niveau

Bei den bayerischen Gerichten wurden im März 2021 insgesamt 1 552 Insolvenzverfahren gezählt. Im Vergleich zu 1 295 Verfahren im Februar 2021 bewegt sich der Anstieg zum Vormonat damit aktuell in einer Größenordnung von knapp 20 Prozent. Von diesen Insolvenzverfahren waren 914 Verbraucherinsolvenzen. Deren Zahl stieg gegenüber dem Vormonat Februar nur moderat um 11,3 Prozent an (damals 821 Verfahren). Die Zahl der durch Unternehmen beantragten Insolvenzverfahren erhöhte sich deutlicher und lag im März mit 207 Verfahren fast ein Drittel höher als noch im Februar 2021 (damals 156 Verfahren). Allerdings war der aktuelle Wert immer noch um 42 Verfahren geringer als im März 2020.

Im dritten Monat des Jahres verzeichneten die bayerischen Gerichte 1 552 Insolvenzverfahren. Ein ähnlich hoher Wert wurde zuletzt im September 2011 mit 1 562 Insolvenzverfahren gemeldet. Im März des Vorjahres waren es nur 967 Verfahren gewesen. Die gestiegene Zahl geht vor allem auf zahlreiche Insolvenzverfahren von Verbrauchern und selbständig Tätigen zurück. Im März 2021 wurden insgesamt 914 Insolvenzverfahren von Verbrauchern bei den bayerischen Gerichten beantragt, im Februar 2021 waren es noch 821 Verfahren. Gegenüber dem März 2020 verdoppelte sich die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren von damals 445 (plus 105,4 Prozent). Von ehemals selbstständig Tätigen meldeten 375 ein Insolvenzverfahren an, im Vorjahresmonat waren es 210 gewesen (plus 78,6 Prozent). Im Februar 2021 hatten noch 100 weniger ehemals selbstständig Tätige ein Insolvenzverfahren angemeldet.

Demgegenüber verharrte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit ihrem Tiefststand von 121 beantragten Verfahren im September 2020 weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Im März 2021 wurden mit 207 durch Unternehmen beantragte Verfahren im Vergleich zum Vormonat zwar 32,7 Prozent mehr, im Vergleich zum März des Vorjahres jedoch immer noch deutlich weniger Verfahren registriert (minus 16,9 Prozent). Seit der zeitweisen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) wurden in den Monaten April 2020 bis März 2021 damit immer noch 577 Verfahren weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum beantragt, ein Rückgang um 22,3 Prozent.

Gegenüber dem Februar 2021 fiel die Zahl der von einer Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder höher aus. In den Monaten von November 2020 bis Februar 2021 hatte sie in jedem Monat unter einem Wert von Tausend gelegen. Im März 2021 waren es 1 723 betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.