Pressemitteilung

254/2021/52/D
Fürth, den 31. August 2021

Insolvenzen in Bayern im Juli 2021: Zahl der Insolvenzen bei Verbrauchern und ehemals Selbständigen steigt gegenüber Vormonat an

Zahl der Unternehmensinsolvenzen nur geringfügig höher

Die bayerischen Gerichte zählen im Juli 2021 insgesamt 1 210 Insolvenzverfahren. Das ist im Vergleich zum Vormonat ein Plus von 25,5 Prozent oder 246 Verfahren. Während sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen geringfügig um 28 Verfahren gegenüber dem Vormonat erhöht, steigt die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 101 Verfahren oder 18,7 Prozent. Die Zahl der Insolvenzverfahren bei ehemals Selbständigen erhöht sich um 99 und damit gegenüber dem Vormonat um 39,3 Prozent.
Gegenüber dem Juli des Vorjahres liegt die Gesamtzahl beantragter Insolvenzverfahren damit höher. Hier ist es vor allem die Zahl der Insolvenzen der übrigen Schuldner, die im Vergleich zum Vorjahr um etwa 68,5 Prozent höher liegt. Grund hierfür ist ein Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre. Nach dessen Bekanntwerden im Juli 2020 ging die Zahl der beantragten Insolvenzen der übrigen Schuldner, darunter insbesondere die der Verbraucherinsolvenzen und Insolvenzen der ehemals selbständig Tätigen, deutlich zurück.

Im Juli 2021 zählen die bayerischen Gerichte 1 210 Insolvenzverfahren. Im Vergleich zum Juli des Vorjahres sind dies 398 Verfahren mehr. Dieser Anstieg begründet sich dabei in der niedrigen Zahl von Insolvenzverfahren der übrigen Schuldner im Juli 2020. Ein am 1. Juli 2020 veröffentlichter Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre hatte insbesondere bei den Verbraucherinsolvenzen und den Insolvenzen der übrigen Schuldner zu einer Zurückhaltung von Verfahren bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung geführt. Während im Juli 2021 insgesamt 1 058 Insolvenzverfahren von übrigen Schuldnern gemeldet sind, liegt der Wert für Juli 2020 bei lediglich 628 Verfahren.

Gegenüber dem Vormonat steigt die Zahl beantragten Insolvenzverfahren ausgehend von 964 Verfahren um 25,5 Prozent. Dieser Anstieg bewegt sich im Rahmen der monatlichen Schwankungen des ersten Halbjahres 2021 bei um die eintausend Verfahren. Auf niedrigem Niveau verharrt hingegen weiterhin die Zahl der Unternehmensinsolvenzen. Im Juli 2021 liegt sie bei 152 Unternehmensinsolvenzen. Im Mai und Juni 2021 sind es 142 bzw. 124 Verfahren. Im Juli 2021 sind insgesamt 3 640 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres Unternehmens betroffen, rund zehn Mal so viele wie im Vormonat (303 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Ausschläge dieser Art erklären sich, wie auch im vorliegenden Fall, zumeist durch einzelne Großinsolvenzen.