Pressemitteilung

334/2021/43/B
Fürth, den 24. November 2021

Weniger Verurteilte in Bayern im Jahr 2020

42,9 Prozent aller Verurteilten waren vorbestraft

Im Jahr 2020 wurden in Bayern 116 980 Personen rechtskräftig verurteilt. Das waren 3,5 Prozent weniger als im Jahr davor. Dabei handelte es sich bei den verurteilten Straftäterinnen und Straftätern überwiegend um Erwachsene (88,4 Prozent). Die Anteile der verurteilten Heranwachsenden bzw. Jugendlichen lagen bei 7,4 bzw. 4,2 Prozent. Unter den schuldig gesprochenen Personen waren 17,3 Prozent Frauen. 42,9 Prozent aller Verurteilten hatten bereits mindestens einen Eintrag im Bundeszentralregister, waren also vorbestraft. 56,4 Prozent waren Deutsche.

Fürth. Im Jahr 2020 lag die Zahl der abgeurteilten Personen, gegen die ein Strafverfahren vor bayerischen Gerichten rechtskräftig abgeschlossen wurde, mit 138 112 um 3,7 Prozent niedriger als im Jahr 2019. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entschieden die Gerichte 2020 in 84,7 Prozent der Fälle oder bei 116 980 Beschuldigten auf eine Verurteilung. Die Gesamtzahl der Verurteilten verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Prozent. In 13,3 Prozent der Fälle, d. h. bei 18 303 Personen, wurde das Verfahren gerichtlich eingestellt. Mit einem Freispruch endeten 1,9 Prozent der Verfahren (2 647 Personen). Die restlichen 182 Fälle (0,1 Prozent) wurden durch „sonstige Entscheidungen“ beendet.1)

Von den 116 980 Verurteilten im Jahr 2020 waren 103 383 Personen oder 88,4 Prozent zur Zeit der Tat 21 Jahre oder älter („Erwachsene“), 8 694 oder 7,4 Prozent im Alter zwischen 18 und bis unter 21 Jahren („Heranwachsende“) und 4 903 oder 4,2 Prozent strafmündige Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. Im Berichtszeitraum befanden sich unter den Verurteilten 20 245 Frauen. Das waren 5,2 Prozent weniger als im Jahr 2019. Ihr Anteil an allen Verurteilten betrug 17,3 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr (17,6 Prozent) etwas weiter zurückgegangen.

Von den Verurteilten waren, soweit von diesen Personen entsprechende Angaben vorlagen, 50 153 vorbestraft. Dies waren 42,9 Prozent aller Verurteilten. Von diesen schon früher Straffälligen waren 33 812 bereits mehrfach vorbestraft, unter ihnen 8 986 Personen drei- oder viermal und 16 663 fünfmal oder öfter.

Insgesamt waren 65 950 (56,4 Prozent) der im Jahr 2020 für schuldig befundenen Personen Deutsche. Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer oder Staatenlosen an allen Verurteilten lag bei 43,6 Prozent (51 030). Die Bürgerinnen und Bürger aller 27 EU-Staaten waren mit 46,4 Prozent in dieser Gruppe vertreten, 0,6 Prozent waren Staatenlose.

 

Hinweis:

1) Als "sonstige Entscheidung" zählen: Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (auch neben Freispruch oder Einstellung), außerdem das Absehen von Strafe und die Überweisung an das Familiengericht gemäß § 53 JGG.
 

Ausführliche Ergebnisse enthält der in KW 47/2021 erscheinende Statistische Bericht
„Abgeurteilte und Verurteilte in Bayern 2020 (Bestellnummer: B6100C 202000)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder
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