Pressemitteilung

353/2021/02/Z
Fürth, den 10. Dezember 2021

Achtung neue Uhrzeit! Beginn 11:30 Uhr: Vorstellung Statistisches Jahrbuch für Bayern 2021

Einladung zur Pressekonferenz am 16. Dezember 2021

Innenminister Joachim Herrmann stellt am 16.12.21 in Fürth das Statistische Jahrbuch für Bayern 2021 vor

Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht das neue Statistische
Jahrbuch 2021. Rund 178 000 Daten sowie fast 700 Tabellen und Schaubilder auf über 750 Seiten beleuchten die Vielfalt des Lebens im Freistaat.

Im Zuge der Pressekonferenz stellt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zusammen mit dem Präsidenten des Bayerischen Landesamts für Statistik, Dr. Thomas Gößl, das Statistische Jahrbuch für Bayern 2021 vor.

Wann:                         Donnerstag, 16. Dezember 2021, Neu Start 11:30 Uhr

Wo:                             Bayerisches Landesamt für Statistik
                                    Nürnberger Str. 95, Raum F1, 90762 Fürth

Anmeldung:               Bitte bis spätestens Mittwoch, 15. Dezember 2021; 12:00 Uhr
                                    anmelden unter presse@statistik.bayern.de
                                    2G ist Voraussetzung für den Zugang.

Die Pressekonferenz wird auch als Livestream auf den Social-Media-Kanälen des Bayerischen Innenministeriums auf Facebook, Twitter und zusätzlich auch auf YouTube übertragen:

www.facebook.com/BayStMI/
www.twitter.com/BayStMI/  
www.youtube.com/channel/UCmyQEud5PZY7k4trXwhdktw


Die Gesundheit unserer Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist uns wichtig. Beachten Sie deshalb bitte folgende Hinweise:

Aufgrund der infektionsschutzrechtlichen Gegebenheiten steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Der Zugang ist nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt (2G). Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis) oder einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenen-Nachweis), ist beim Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

Für das gesamte Gebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Schutz- und Hygieneregeln sind zu beachten. Externe müssen beim Betreten des Gebäudes die unterschriebene „Erklärung über den Gesundheitszustand zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ abgeben.

Für O-Töne bitten wir eine Mikrofonangel zu nutzen.