Pressemitteilung

119/2022/44/A
Fürth, den 29. April 2022

Wie läuft der Zensus 2022 ab?

Der Countdown läuft: Noch drei Wochen bis zum Zensus-Stichtag! Doch was passiert eigentlich ab dem Stichtag? Wie genau laufen die Haushaltebefragungen durch die Erhebungsbeauftragten ab?

In drei Wochen startet der Zensus 2022. Grund genug, die bundesweite Volkszählung einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Heute im Fokus: Wie laufen die Haushaltebefragungen ab? Die Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik klären auf.

Fürth. Am 15. Mai 2022 ist Zensus-Stichtag – ab diesem Zeitpunkt starten die Befragungen der Bürgerinnen und Bürger zur deutschlandweiten Volkszählung. Das Bayerische Landesamt für Statistik ist gemeinsam mit den 94 kommunalen Erhebungsstellen für die Durchführung der Personenerhebungen in Bayern verantwortlich.

Nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner werden befragt. Für die Haushaltebefragung wird eine repräsentative Stichprobe gezogen. So sind in Bayern rund. 2,3 Mio. Personen auskunftspflichtig. Das entspricht etwa 18 Prozent der bayerischen Bevölkerung. Etwa drei Monate lang interviewen die sogenannten Erhebungsbeauftragten der  kommunalen Erhebungsstellen die Haushalte an den ausgewählten Anschriften. Ende
August werden die Befragungen der Haupterhebung abgeschlossen sein. Vereinzelt kann es im Anschluss dann zu Wiederholungsbefragungen durch die Erhebungsbeauftragten des Landesamts für Statistik kommen, um die Qualität der Ergebnisse zu sichern.

Wie läuft die Befragung ab?

Eines sollten alle Bürgerinnen und Bürger vorab wissen: Die Interviewerinnen und Interviewer kommen nicht unangemeldet vorbei. Vor der Befragung wird den Auskunftspflichtigen eine Terminankündigung zugestellt. Darauf sind auch die Kontaktdaten des Interviewers enthalten, um den Termin bei Bedarf verschieben zu können.

Bayernweit sind ab dem 16. Mai bis zu 20 000 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Einsatz.

Klingelt der Interviewer zum angekündigten Termin, zeigt er unaufgefordert seinen offiziellen Erhebungsbeauftragtenausweis in Verbindung mit seinem Personalausweis vor, um die Rechtmäßigkeit seiner Tätigkeit zu verifizieren. In Bayern sind die Erhebungsbeauftragten mit mobilen Endgeräten, also mit Tablets ausgestattet, um das Interview zu führen.

Die Haushaltebefragung zum Zensus 2022 findet grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch statt. Es ist nicht zwangsläufig erforderlich, dass beim Besuch des Erhebungsbeauftragten alle Mitglieder eines Haushalts anwesend sind. Das Zensusgesetz erlaubt, dass ein Haushaltsmitglied die Angaben auch für andere Haushaltsmitglieder machen kann.

Achtung vor Trittbrettfahrern

Die Erhebungsbeauftragten dürfen nicht nach Einkommen, Religion, Bankinformationen, Ausweisdokumenten, Passwörtern, Unterschriften oder Impfstatus fragen. Sie haben keine Kenntnis über Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Daher findet der Erstkontakt mit dem Auskunftspflichtigen ausschließlich durch die Terminankündigungsschreiben statt. Wenn ein Anruf erfolgt, dann nur als Rückruf auf einen vorangegangenen Anrufversuch des Auskunftspflichtigen.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Erhebungsbeauftragten nicht in die Wohnung lassen. Bestehen Zweifel an der Legitimität des Erhebungsbeauftragten oder der Echtheit des Erhebungsbeauftragtenausweises können die Betroffenen die zuständige Erhebungsstelle, Polizeidienststelle oder das Bayerische Landesamt für Statistik kontaktieren.

Was fragen die Erhebungsbeauftragten?

Gefragt wird im Kurzinterview zum Beispiel nach Namen, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Diese Fragen werden allen Haushalten an den ausgewählten Adressen gestellt. Die Beantwortung dauert fünf bis zehn Minuten. Es besteht Auskunftspflicht.

Rund die Hälfte der Haushalte ist zusätzlich für den erweiterten Fragebogen ausgewählt. Hierbei werden beispielsweise Fragen zu Bildungsstand und Erwerbstätigkeit gestellt. Die Beantwortung dauert ebenfalls fünf bis zehn Minuten. Auch für diese Fragen ist die Beantwortung verpflichtend. Die Auskunft kann online selbst erteilt werden. Hierfür erhalten die Befragten vom Erhebungsbeauftragten persönlich die Zugangsdaten überreicht. Wer nicht online melden will oder kann, kann den erweiterten Fragebogen direkt im Anschluss an das bereits geführte Kurzinterview gemeinsam mit dem Erhebungsbeauftragten schnell und komfortabel am Tablet ausfüllen. Wer auf Papier nicht verzichten kann, für den ist später auch die postalische Meldung mit einem Papierfragebogen möglich.

Wie sehen die Zensus-Fragebogen aus?

Die Fragebogen des Zensus 2022 sind in erster Linie als Online-Fragebogen konzipiert. Das spart Zeit, Ressourcen und erleichtert die Auswertung der Daten. Die Fragebogen der Haushaltebefragung stehen in 15 weiteren verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Die Anmeldung erfolgt über die Zensus-Webseite www.zensus2022.de. Den Fragebogen können Sie unter www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_Haushaltebefragung/Fragebogen einsehen.

So läuft die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ab

In Wohnheimen, wie beispielsweise Studierenden- oder Arbeiterwohnheimen, erfolgen die Interviews der Bewohnerinnen und Bewohner wie in den Privathaushalten durch die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten.

In Gemeinschaftsunterkünften, wie etwa Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen, übernimmt die Einrichtungsleitung stellvertretend die Beantwortung der Fragen für alle Bewohnerinnen und Bewohner.

Die Befragung ist gelaufen, was passiert jetzt?

Der Gesetzgeber verlangt die Prüfung der Qualität der Ergebnisse. Daher findet für einen kleinen Teil der Befragten ein weiteres Interview im Rahmen der sogenannte Wiederholungsbefragung statt. Rund vier Prozent der Personen, die bereits an der Haupterhebung teilgenommen haben, müssen sich erneut dem Kurzinterview durch einen Erhebungsbeauftragten des Landesamts für Statistik stellen. Auch für diese
Erhebung besteht für die insgesamt rund 90 000 Befragten in Bayern Auskunftspflicht.

Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)

Die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des Zensus 2022. Hier werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie weitere Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt. Das Ziel der GWZ ist die vollzählige Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen sowie der bewohnten Unterkünfte zum
Zensus-Stichtag (15. Mai 2022). Hier werden im Gegensatz zu den Personenerhebungen (Haushaltebefragung, Wiederholungsbefragung, Befragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften) keine Erhebungsbeauftragten eingesetzt. Die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen und später der Papier-Fragebogen werden postalisch zugestellt.

Muss man die Fragen beantworten?

Ja. Es ist gesetzlich im Rahmen des Zensusgesetztes 2022 geregelt, dass die Bürgerinnen und Bürger bei den zum Zensus zugehörigen Erhebungen Auskunft geben.

Wer also für den Zensus ausgewählt wurde, ist zur Teilnahme verpflichtet. Die Auskunftspflicht findet sich in §23 des Zensusgesetzes. Eine Ablehnung der Teilnahme am Zensus ist nicht möglich. Sollten die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger vergessen haben bei der Erhebung teilzunehmen, dann erhalten sie zunächst eine entsprechende Erinnerung. Bei Nichtteilnahme wird letztlich ein Zwangsgeld ausgesprochen.

Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische Entscheidungen wie zum Beispiel der bedarfsgerechten Planung von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Statistik unter www.statistik.bayern.de/zensus2022 oder auf der Seite des Statistischen Bundesamtes unter www.zensus2022.de.