Pressemitteilung

243/2022/54/K
Fürth, den 15. August 2022

Bayern: 55 060 Personen erhalten Ende 2021 Sozialhilfeleistungen nach Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 5 - 9

Das Durchschnittsalter der Leistungsbezieherinnen und -bezieher liegt bei 74,8 Jahren; Hilfe zur Pflege ist die größte Leistungsposition; sechs von zehn Personen im Leistungsbezug sind Frauen

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik erhalten am Stichtag 31.12.2021 bayernweit 55 060 Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel Sozialgesetzbuch XII (SGB). Zu rund 65 Prozent werden die Leistungen in Einrichtungen erbracht. Hilfe zur Pflege stellt mit 38 400 Empfängerinnen und Empfängern den größten Leistungsblock dar.

Fürth/Schweinfurt. Am Jahresende 2021 sind im Bayern 55 060 Personen auf Sozialhilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII angewiesen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Anstieg von 825 Personen bzw. 1,5 Prozent.

Insgesamt 35 490 Personen erhalten Leistungen in Einrichtungen, 19 685 außerhalb von Einrichtungen. Hilfe zur Pflege stellt mit 38 400 Leistungsempfängerinnen und ‑empfängern den größten Teilbereich dar. 15 850 Personen erhalten Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen. 1 575 Personen werden Hilfen zur Gesundheit gewährt.

Rund sechs von zehn Personen mit Leistungsbezug sind weiblich (32 875 Personen), vier sind männlich (22 185 Personen). Die Mehrheit ist 65 Jahre alt oder älter (44 270). Das Durchschnittsalter liegt bei 74,8 Jahren.

Zusätzlich zu Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII erhalten 14 215 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen und 450 außerhalb von Einrichtungen.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden die Ergebnisse auf den nächsten durch fünf teilbaren Wert gerundet. Die maximale Abweichung zum Originalwert beträgt somit zwei. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität mehr gegeben.

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem 6. Kapitel SGB XII wurde zum 01.01.2020 in Teil 2 des SGB IX überführt und zählt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII.

Hinweis:

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Sozialhilfe in Bayern 2021 Teil 2: Empfängerinnen und Empfänger“ (Bestellnummer: K1102C 202100). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).