Pressemitteilung

250/2022/57/K
Fürth, den 23. August 2022

BAföG-Ausgaben im Jahr 2021 weiter gestiegen – Anzahl Geförderte rückläufig – Reform beschlossen

Insgesamt 348 Millionen Euro Ausgaben für Schüler und Studierende letztes Jahr in Bayern; Ausgaben steigen bei gleichzeitig weniger Geförderten; vor 10 Jahren wur-den noch 42,0 Prozent mehr Studierende, Schülerinnen und Schüler gefördert

BAföG-Reform 2022 mit der Zustimmung des Deutschen Bundestags beschlossen. Wie das Fachteam des Bayerischen Landesamts für Statistik mitteilt, beziehen im Jahr 2021 in Bayern 75 578 Schüler und Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das sind etwa 3,4 Prozent weniger als im Jahr zuvor (78 276). Die Ausgaben dafür
belaufen sich auf gut 347,9 Millionen Euro (2020: 346,2 Millionen). Sie stiegen im Gegensatz zu der Anzahl der Geförderten um 0,5 Prozent. Der durchschnittliche Förderbetrag pro Person je Monat liegt mit 556 Euro auf Vorjahresniveau (2020:556 Euro).

 

Fürth/Schweinfurt. Der Gesetzesentwurf zur BAföG-Reform 2022 ist am 23.  Juni 2022 beschlossen worden. Studierende, Schülerinnen und Schüler profitieren somit bereits zum kommenden Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2022/2023 von diesen Leistungsverbesserungen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, beziehen im Jahr 2021 in Bayern 75 578 junge Menschen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das sind 3,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Vor 25 Jahren, also im Jahr 1997, waren es mit 75 142 Geförderten ähnlich viele. Im Jahr 2012 lag die Anzahl bei 130 254 Personen. Seit diesem Höchststand ist die Zahl der Geförderten um 42,0 Prozent gefallen.

 

Die Ausgaben für die Ausbildungsförderung stiegen hingegen um 0,5 Prozent von 346,2 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 347,9 Millionen Euro im Jahr 2021. 1997 lagen die Ausgaben noch bei 163,2 Millionen Euro. Zum Höchststand in 2012 waren es 434,7 Millionen Euro. Seitdem ist der Finanzielle Aufwand ebenfalls wieder gefallen – um 20,0 Prozent.

 

Rund 73,9 Prozent der Geförderten sind Studierende an Hochschulen (55 820). Ihre Zahl ging gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozent zurück. Bezogen auf die rund 404 000 Studierenden im Wintersemester 2021/2022 entspricht das einem Anteil von 13,8 Prozent. Während im Jahr 1997 noch 45 093 Studierende BAföG-Leistungen bezogen haben, waren es beim Höchststand in 2012 bereits 89 905. Bezieht man diese Zahlen auf die Studierendenzahlen zum jeweiligen Wintersemester entspricht das 1997 einem Anteil von 18,9 Prozent und im Jahr 2012 sogar 27,0 Prozent. Seit diesem Höchststand ist der Anteil der geförderten Studierenden bezogen auf die Studierendenzahlen allerdings stetig wieder gesunken.

 

Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler sinkt gegenüber dem Vorjahr um 10,1 Prozent auf 19 758 Personen. Im Jahr 1997 waren es 30 045 und im Jahr 2012 sogar 40 349 Personen. Dies bedeutet einen Rückgang von 51,0 Prozent in den
letzten 10 Jahren.

 

Der durchschnittliche Förderbetrag pro Person und Monat liegt im Jahr 2021 unverändert bei 556 Euro (2020: 556 Euro), wobei sich nicht in allen Fällen die Förderung auf das ganze Jahr erstreckt. 1997 lag der durchschnittliche Förderbetrag pro Person und Monat bei 287 Euro. 2012 stieg er auf 426 Euro und seit diesem Zeitpunkt ist er weiter um 30,5 Prozent gestiegen.

 

Eine Vollförderung, bei der der maximale Förderbetrag den errechneten Gesamtbedarf in voller Höhe abdeckt, erhalten 33 793 oder 44,7 Prozent der bayerischen BAföG-Empfänger (-8,9 Prozent ggü. 2020). Die Zahl der Teilgeförderten (55,3 Prozent), bei denen Einkommen und/oder Vermögen auf ihren Bedarf angerechnet werden, steigt gegenüber 2020 um 1,5 Prozent. 1997 lag die Verteilung noch bei 32,6 Prozent Vollgeförderten und 67,4 Prozent Teilgeförderten. Selbst in 2012 erhielten nur 43,1 ihren errechneten Gesamtbedarf.

 

Weitere 89 Personen werden 2021 nach dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) gefördert (2020: 95). Die Bedeutung des BayAföG ist in den letzten Jahren stark gesunken. Im Vergleich zu 1997 sank die Zahl der Geförderten um 90,8 Prozent (1997: 969 Geförderte). Der finanzielle Aufwand sank um 78,2 Prozent – von 1,6 Millionen Euro auf 0,3 Millionen Euro.

Hinweis:

Ausführliche Ergebnisse enthält der in KW 36/2022 erscheinende Statistische Bericht „K9100C 202000 Ausbildungsförderung nach dem BAföG und dem BayAföG 2021“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).