Pressemitteilung

383/2022/52/D
Fürth, den 22. Dezember 2022

Bayerns Schaustellerbetriebe werden wieder mehr

Insgesamt 461 Schaustellerbetriebe im Jahr 2021 in Bayern

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, gibt es in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 461 Schaustellerbetriebe. Vor der Corona-Pandemie waren es in Bayern im Jahr 2019 noch 636 Schaustellerbetriebe. Nach den aktuellen Angaben der Gewerbeämter wurden im Jahr 2021 wieder zehn Gewerbe im Wirtschaftszweig „Vergnügungs- und Themenparks“ neu gegründet, im Jahr 2022 sind es bis Oktober nochmal zehn weitere Niederlassungen.

Fürth/Schweinfurt. Schausteller werden in der amtlichen Statistik dem Wirtschaftszweig „Vergnügungs- und Themenparks“ zugeordnet. In diesem Wirtschaftszweig finden sich Fahrgeschäfte, Karussells, Luftschaukeln und auch Riesenräder. Der Wirtschaftszweig umfasst damit stehende als auch fahrende Gewerbe.

Wie die Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik mitteilen, gibt es in Bayern im Jahr 2021 insgesamt 461 solcher Schaustellerbetriebe. Gut ein Viertel (119 Betriebe) davon ist in der Stadt München niedergelassen, in Nürnberg sind es 50 Niederlassungen. Im Jahr 2020 zählte Bayerns Schaustellergewerbe insgesamt 438 Betriebsstätten und damit 23 Schausteller weniger. Im Jahr 2019, also noch vor der Corona-Pandemie, waren es fast 200 Schaustellerbetriebe mehr in Bayern. Damals wurden 636 vergleichbare 1) Niederlassungen im Wirtschaftszweig „Vergnügungs- und Themenparks“ verzeichnet.

Trotz dieser verringerten Zahl verzeichnet die Gewerbeanzeigenstatistik weiterhin Schaustellergewerbe in Bayern, die neu gegründet werden. Bei den Gewerbeämtern in Bayern wurden im Jahr 2021 zehn neugegründete Gewerbe mit dem Wirtschaftszweig „Vergnügungs- und Themenparks“ angemeldet. Bis zum Oktober des aktuellen Jahres 2022 wurden in Bayern nochmal zehn weitere Neugründungen bekannt.

1) Zur Vergleichbarkeit der Angaben für das Jahr 2019 mit denen der Folgejahre wurde, aufgrund der am 1. Januar 2020 erfolgten Anhebung der sogenannten Kleinunternehmer-regelung im Umsatzsteuergesetz (Artikel 7 BEG III - Änderung des Umsatzsteuergesetzes) von 17 500 auf 22 000 Euro, die ursprüngliche Zahl von 641 Schaustellerbetrieben um jene fünf Betriebe reduziert, die weniger als 22 000 Euro steuerbaren Umsatz meldeten.

Hinweis:

Angaben zur Zahl der Niederlassungen bis zur Ebene der Kreise in Bayern und im Bundesgebiet finden sich in der Regionaldatenbank Deutschlands unter https://www.regionalstatistik.de, hier unter 5 Außenhandel, Unternehmen, Handwerk/52 Unternehmen und Arbeitsstätten/521 Unternehmensregister.