Pressemitteilung

12/2023/LTW/B-VII
Fürth, den 22. September 2023

Wählen geht ganz leicht – Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern am 8. Oktober 2023

Möglichkeiten der Stimmabgabe

Am 8. Oktober 2023 sind in Bayern Landtags- und Bezirkswahlen. Es gibt folgende Möglichkeiten zur Stimmabgabe. Die Regel ist die Urnenwahl im Wahllokal am Sonntag, den 8. Oktober 2023. Daneben gibt es die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl oder die Briefwahl an Ort und Stelle für alle, die die Unterlagen im Wahlamt der Gemeinde selbst abholen. Neu bei dieser Landtagswahl ist die Wahlschablone für Sehbehinderte als Pilotprojekt im Wahlkreis Mittelfranken.

Fürth. In gut zwei Wochen finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Ganz konkret: am 8. Oktober 2023 ist Wahlsonntag.

Der klassische Weg – die Urnenwahl. In den Wahlräumen können Sie von
8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Stimme abgeben. Was Sie dazu brauchen? Es reichen die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild. Die Wahlbenachrichtigung sollte Ihnen vorliegen. Wenn nicht, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer zuständigen Gemeinde.

Neben der klassischen Urnenwahl im Wahllokal gibt es auch die Möglichkeit, das Stimmrecht mit der Briefwahl auszuüben. Hierfür ist zunächst ein Antrag für einen Wahlschein nötig. Auch das steht in der Wahlbenachrichtigung. Damit die Wahlbriefe noch berücksichtigt werden können, müssen diese spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle der Gemeinde vorliegen. Daher sollte der Wahlbrief sicherheitshalber mehrere Tage vorher zur Post gebracht werden.

Nicht vergessen: das Stimmrecht darf und kann nur einmal und persönlich ausgeübt werden. Eine Besonderheit gibt es für stimmberechtigte Personen, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind. Hier können sich Betroffene der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die selbst getroffene und geäußerte Wahlentscheidung der stimmberechtigten Person darf aber keinesfalls verändert werden. Nur technische Hilfeleistung ist erlaubt.

Neu bei dieser Landtagswahl ist ein Pilotprojekt im Wahlkreis Mittelfranken. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. stellt erstmals Wahlschablonen zur Verfügung, so dass Menschen mit einer Sehbehinderung ihre Kreuze selber machen können.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich.

Im Internetangebot der Landeswahlleitung stehen viele und wichtige Informationen zu den Wahlen unter www.statistik.bayern.de/wahlen zur Verfügung.