Pressemitteilung

333/2025/32/P
Fürth, den 26. November 2025

Stärkster Einkommenszuwachs je Einwohner im Zeitraum 2013 bis 2023 in der Oberpfalz

In den bayrischen Landkreisen etwas höheres Wachstum als in den kreisfreien Städten.

Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner steigt nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik in der Dekade von 2013 bis 2023 nominal mit 39,4 Prozent im Regierungsbezirk Oberpfalz am stärksten. Dahinter rangieren Unterfranken und Niederbayern mit 38,8 Prozent bzw. 37,1 Prozent. Bayern insgesamt kommt auf einen Anstieg von 36,3 Prozent. Dabei nimmt das Verfügbare Einkommen je Einwohner mit 36,9 Prozent in den Landkreisen etwas stärker zu als in den kreisfreien Städten mit 34,9 Prozent. Auf Kreisebene ist der nominale Zuwachs mit 75,6 Prozent im Landkreis Rhön-Grabfeld am höchsten, es folgen die Landkreise Wunsiedel und Tirschenreuth mit 57,4 Prozent und 56,8 Prozent.

Über das höchste Einkommen je Einwohner verfügen im Jahr 2023 Oberbayern mit 34 716 Euro. Im bayerischen Durchschnitt sind es 31 525 Euro, wobei hier die kreisfreien Städte mit 32 001 Euro etwas höher liegen als die Landkreise mit 31 325 Euro. Auf der Ebene der Kreise weisen die Landkreise Starnberg und Miesbach mit 44 520 Euro bzw. 40 748 Euro die höchsten Niveaus auf. Die Zahlen basieren auf den neuesten Berechnungen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“.

Fürth. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, erhöht sich das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Bayern je Einwohner in der Dekade von 2013 bis 2023 nominal um 36,3 Prozent. Dabei gibt es nach den neuesten Berechnungen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ Unterschiede zwischen den Regierungsbezirken. Am stärksten nimmt das Verfügbare Einkommen in der Oberpfalz mit 39,4 Prozent zu, dahinter folgen mit etwas Abstand Unterfranken und Niederbayern mit 38,8 Prozent bzw. 37,1 Prozent. Auf dem vierten Platz rangiert Oberfranken mit 36,3 Prozent, was dem bayerischen Durchschnitt entspricht. Die Regierungsbezirke Oberbayern, Mittelfranken und Schwaben liegen mit 35,9 Prozent, 34,8 Prozent bzw. 34,2 Prozent unter dem bayerischen Durchschnitt.

Trotz der unterdurchschnittlichen Einkommensentwicklung verzeichnen die Einwohner von Oberbayern im Jahr 2023 mit 34 716 Euro den höchsten durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen aller Regierungsbezirke.

Betrachtet man nicht das durchschnittliche Einkommen pro Kopf, sondern die Gesamtsumme des Verfügbaren Einkommens in einem Regierungsbezirk, schneidet Niederbayern im 10-Jahres-Vergleich mit einem Plus von 47,7 Prozent am besten ab. Dieses Wachstum liegt um 10,6 Prozentpunkte höher als in der Pro-Kopf-Betrachtung für diesen Regierungsbezirk. Neben der starken Bevölkerungszunahme in Niederbayern dürften für diese Differenz weitere Faktoren eine Rolle spielen. Beispielsweise steigt durch die relativ hohe Geburtenzahl in Niederbayern der Anteil junger, noch nicht selbst verdienender Bevölkerungsteile an, wodurch die durchschnittliche Zunahme je Einwohner gedämpft wird.

Auf Kreisebene wächst das Verfügbare Einkommen pro Kopf in den zehn Jahren von 2013 bis 2023 im Landkreis Rhön-Grabfeld mit 75,6 Prozent am stärksten. Es folgen die Landkreise Wunsiedel mit einem Plus von 57,4 Prozent, Tirschenreuth mit 56,8 Prozent und Erlangen-Höchstadt mit 52,6 Prozent. Unter den Top Ten findet man keine kreisfreie Stadt. Unter den zehn Kreisen mit den niedrigsten Einkommenszuwächsen befinden sich hingegen sieben kreisfreie Städte.

Obwohl das Einkommen in den Landkreisen stärker wächst, ist das einwohnerbezogene Einkommen in den kreisfreien Städten auch im Jahr 2023 mit 32 001 Euro noch immer höher als in den Landkreisen mit 31 325 Euro. Wie in den Vorjahren erreicht der Landkreis Starnberg auch 2023 mit 44 520 Euro das höchste Verfügbare Einkommen je Einwohner. Danach folgen die Landkreise Miesbach mit 40 748 Euro, der Landkreis München (39 090 Euro) und die Stadt München (38 190 Euro).

Bei den hier vorgelegten Ergebnissen ist zu beachten, dass es sich um nominale, also nicht preisbereinigte, Werte handelt. Eine Preisbereinigung auf Kreisebene ist derzeit nicht möglich, da regionale Preisindizes unterhalb der Landesebene fehlen. Somit bleiben Unterschiede in den Lebenshaltungskosten zwischen den Kreisen außer Betracht. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte stellt daher für sich betrachtet noch kein Maß für die regionale Kaufkraft dar.

Balkendiagramm mit der jährlichen Veränderungsrate des verfügbaren Einkommens je Einwohner
Tabelle zu Verfügbarem Einkommen der privaten Haushalte pro Kopf je Regierungsbezirk
Tabelle zu den zehn kreisfreien Städten und Landkreisen mit der höchsten und geringsten nominalen Zunahme des Verfügbaren Einkommens in Prozent
Tabelle zu den zehn kreisfreien Städten und Landkreisen mit der höchsten und geringsten nominalen Zunahme derm Gesamtsumme des Verfügbaren Einkommens in Prozent
Tabelle zu den zehn kreisfreien Städten und Landkreisen mit der höchsten und geringsten nominalen Zunahme des Verfügbaren Einkommens in Euro

Hinweise:
Die hier vorgelegten Ergebnisse wurden nach den methodischen Vorgaben des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (AK VGRdL), dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören, berechnet. Weitere Informationen und Ergebnisse zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen können auf der Homepage des AK VGRdL unter www.statistikportal.de/de/vgrdl abgerufen werden. Dort finden Sie z.B. auch die Gemeinschaftsveröffentlichung Reihe 2 Band 3 (https://www.statistikportal.de/de/vgrdl/ergebnisse-kreisebene/einkommen-kreise) mit dem Verfügbare Einkommen für alle deutschen Kreise. Diese Gemeinschaftsveröffentlichung wird voraussichtlich am 28. Januar 2026 mit den aktuellen Zahlen veröffentlicht.

Die Ergebnisse zum Primäreinkommen (PEK) und zum Verfügbaren Einkommen (VEK) in den Kreisen und Regionen Bayerns können auch aus unserer GENESIS – Datenbank (https://www.statistikdaten.bayern.de/genesis) unter dem Code 82411 abgerufen werden. Wenn Sie tiefergegliederte Ergebnisse zu den Unterpositionen des PEK und VEK wünschen, bitten wir Sie, sich mit der VGR-Fachabteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik über das Funktionspostfach (VGR@statistik.bayern.de) in Verbindung zu setzen.