Pressemitteilung
Fürth, den 28. November 2025
Reallöhne im Freistaat steigen im dritten Quartal 2025 um 3,1 Prozent
Nominallohnzuwachs liegt bei 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal
Die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern steigen im dritten Quartal 2025 um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise nehmen im selben Zeitraum um 2,1 Prozent zu. Wie das Fachteam im Bayerischen Landesamt für Statistik weiter mitteilt, errechnet sich für die Reallöhne im Freistaat im dritten Quartal des Jahres 2025 ein Zuwachs um 3,1 Prozent. Damit fällt die Reallohnsteigerung höher aus als in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2025.
Fürth. Die nominalen Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern steigen im dritten Quartal 2025 um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise nehmen im dritten Quartal 2025 um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu. Somit steigen die realen (preisbereinigten) Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im selben Zeitraum durchschnittlich um 3,1 Prozent. Damit fällt die Reallohnsteigerung höher aus als in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2025.
Überdurchschnittlich starke Nominallohnsteigerungen im Dienstleistungsbereich
Im Produzierenden Gewerbe sind die Nominallöhne im dritten Quartal 2025 mit einem Plus von 3,2 Prozent etwas weniger stark gestiegen als in der Gesamtwirtschaft (+5,2 Prozent). Innerhalb des Produzierenden Gewerbes weisen die Wirtschaftsabschnitte „Energieversorgung“ (+7,3 Prozent) und „Baugewerbe“ (+6,4 Prozent) dennoch ein überdurchschnittliches Nominallohnwachstum auf. Unterdurchschnittliche Steigerungen lassen sich unter anderem in den Wirtschaftsabschnitten „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ (+2,9 Prozent) und „Verarbeitendes Gewerbe“ (+2,7 Prozent) feststellen.
Im Dienstleistungsbereich liegt die nominale Verdienststeigerung im Vergleich zum
dritten Quartal 2024 bei 6,3 Prozent. Innerhalb des Dienstleistungsbereichs verzeichnen im dritten Quartal 2025 unter anderem die Wirtschaftsabschnitte „Erziehung und Unterricht“ (+7,4 Prozent), „Information und Kommunikation“ (+7,1 Prozent) sowie „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (+6,9 Prozent) überdurchschnittlich starke Verdienststeigerungen. Dagegen fällt das Nominallohnwachstum in den Wirtschaftsabschnitten „Verkehr und Lagerei“ mit einem Plus von 3,5 Prozent und „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ mit einem Plus von 2,7 Prozent vergleichsweise gering aus.
Geringverdienende erneut mit stärkstem Nominallohnzuwachs
Die nominale Verdienststeigerung im dritten Quartal 2025 im Vergleich zum dritten Quartal des Vorjahres liegt sowohl für Vollzeitkräfte mit 5,4 Prozent als auch für Teilzeitkräfte mit 5,3 Prozent geringfügig über der Entwicklung der Nominallöhne aller Beschäftigten. Demgegenüber weisen geringfügig Beschäftigte im selben Vergleichszeitraum mit einem Plus von 0,7 Prozent nur ein mäßiges Nominallohnwachstum auf.
Unter den Vollzeitbeschäftigten hat das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit im Durchschnitt 7,0 Prozent erneut den höchsten Nominallohnzuwachs gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Beschäftigten in Vollzeit (5. Quintil) beläuft sich der Lohnanstieg im dritten Quartal des Jahres 2025 auf durchschnittlich 6,0 Prozent.
Hinweise:
Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.
Nominallohnindex und Reallohnindex
Die Entwicklung der Nominallöhne wird mit dem Nominallohnindex berechnet. Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Der Nominallohnindex hat bis Ende des Jahres 2024 auch die Inflationsausgleichsprämie miterfasst. Die Inflationsausgleichsprämie wurde im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabenfrei war. Aus diesem Grund wurde die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet. Das Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie zum Ende des Jahres 2024 kann sich auch im Jahr 2025 noch auf die Entwicklung der Verdienstindizes auswirken.
Beim Reallohnindex wird die Verdienstentwicklung ins Verhältnis zur Entwicklung der Verbraucherpreise gesetzt. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ab dem 4. Quartal 2025 werden die Verdienstindizes auf der neuen Basis 2025=100 berechnet. Mit der nächsten Pressemitteilung zum Nominal- und Reallohnindex für das 4. Quartal 2025 bzw. das Jahr 2025 werden daher bereits die umbasierten Werte veröffentlicht. Alle bisherigen Zeitreihen der Verdienstindizes werden rückwirkend auf das Basisjahr 2025 umgestellt und veröffentlicht.
Quintile
Quintile teilen die Verdienste in fünf Größenklassen. Das erste Quintil umfasst das untere Fünftel der Beschäftigten auf der Verdiensteskala, das sind die 20 Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Verdiensten. Das fünfte Quintil umfasst die 20 Prozent der Beschäftigten mit den höchsten Verdiensten.
Datengrundlage
Die Datengrundlage für den Nominallohnindex ist die Verdiensterhebung. Hierfür werden in einer repräsentativen Stichprobe rund 6 400 bayerische Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich befragt.
Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht, der in KW 49 erscheint:
„Verdienstindizes in Bayern im 3. Quartal 2025“ (Bestellnummer: N1300C 202543).
Download als .pdf unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/preise_verdienste/verdienste/index.html
Des Weiteren können die Ergebnisse zum Real- und Nominallohnindex auch über die Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden: Bayerisches Landesamt für Statistik - GENESIS-Online: Statistik: 62361.
