Mariä Himmelfahrt
Bayerische Gemeinden nach überwiegend katholischer oder evangelischer Bevölkerung
In bayerischen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist „Mariä Himmelfahrt" (15. August) ein gesetzlicher Feiertag. Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt gemäß
Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest.
Seit dem 15. August 2014 gilt erstmals die Regelung basierend auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Die rechtlich tragfähige einheitliche Feststellung der Religionszugehörigkeit durch den Zensus 2011 ist seit dem Jahr 2014 maßgebend dafür, in welchen Gemeinden Bayerns „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist.
In der Bayernkarte sind die Gemeinden in denen „Mariä Himmelfahrt“ ein Feiertag ist, entsprechend eingefärbt.
Datenbank-Suche
Eine Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, kann der folgenden Datenbank entnommen werden, in der bestimmte Gemeinden gesucht, aber auch alle Gemeinden eines Kreises oder eines Regierungsbezirks mit der jeweiligen Feiertagsregelung aufgelistet werden können.
Bei der folgenden Abfrage können Sie nach bestimmten Gemeinden suchen oder sich alle Gemeinden eines bestimmten Kreises bzw. Regierungsbezirks anzeigen lassen.
Lassen Sie die Suchfelder frei, so erhalten Sie eine Liste aller Gemeinden Bayerns.
Die an anderen Stellen veröffentlichten Zahlen zur Religionszugehörigkeit (z.B. in der Auswertungsdatenbank Zensus) können aus Gründen der Anwendung von Verfahren zur Anonymisierung der statistischen Daten von den hier genannten Zahlen abweichen.
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1) GKSt = Große Kreisstadt; St = Stadt; M = Markt