Handwerk
Handwerksunternehmen sind in vielen Wirtschaftsbereichen aktiv. Sie sind nicht nur vorrangig im Verarbeitenden Gewerbe oder im Baugewerbe tätig, sondern bspw. auch im Handel oder in anderen Dienstleistungsbereichen.
Unterschieden wird das Handwerk in das zulassungspflichtige Handwerk (gemäß Anlage A der Handwerksordnung) und in das zulassungsfreie Handwerk (gemäß Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung) sowie in das handwerksähnliche Gewerbe (gemäß Anlage B Abschnitt 2 der Handwerksordnung).
Um ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben zu können, ist der Eintrag in die Handwerksrolle aufgrund einer Meisterprüfung oder einer anerkannten vergleichbaren Qualifikation erforderlich. Der Meisterbrief ist hierbei das zentrale Gütesiegel und steht für Qualität, Kompetenz und Vertrauen. Für das zulassungsfreie Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe sind keine besonderen Qualifikationsnachweise notwendig.
Im Rahmen der amtlichen Handwerksstatistiken werden die vierteljährliche Handwerksberichterstattung und die jährliche Handwerkszählung durchgeführt.
Rechtsgrundlagen für die Handwerksstatistik
Rechtsgrundlagen für die Statistiken im Handwerk sind das Handwerkstatistikgesetz (HwStatG), das Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) und das Statistikregistergesetz (StatRegG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG), jeweils in der aktuellen Fassung.
Handwerksberichterstattung
Die vierteljährliche Handwerksberichterstattung (HWB) dient der laufenden Beobachtung der konjunkturellen Lage im Handwerk. Seit dem Berichtsjahr 2008 werden hierfür ausschließlich Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit sowie der Finanzverwaltungen ausgewertet. Zu jedem Berichtsquartal werden Ergebnisse in Form von Messzahlen und Veränderungsraten für die Merkmale Beschäftigte und Umsatz ermittelt.
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Ergebnisse der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung zum zulassungspflichtigen Handwerk in Bayern 2024
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Ergebnisse der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung zum zulassungspflichtigen Handwerk in Bayern 2025
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Beschäftigte und Umsatz (Messzahlen) im zulassungspflichtigen Handwerk in Bayern 2024/2025
Statistische Berichte
Handwerkszählung
Die Handwerkszählung (HWZ) liefert Strukturangaben über das Handwerk in Form absoluter Werte. Die HWZ war bis einschließlich 1995 eine Totalerhebung, die mehrjährig stattfand und bei der die Handwerksunternehmen direkt befragt wurden. 1996 bis 2007 fand keine HWZ statt.
Erst seit dem Berichtsjahr 2008 werden wieder HWZ durchgeführt, und zwar jährlich durch Auswertung des statistischen Unternehmensregisters und weiterer Verwaltungsdaten, um nicht zuletzt die Handwerksunternehmen von Berichtspflichten zu entlasten.
