Pressemitteilung

233/2020/52/D
Fürth, den 31. August 2020

Unternehmensinsolvenzen in Bayern im Juli 2020 – Durch ausgesetzte Insolvenzantragspflicht weiterhin kein Anstieg bei der Zahl von beantragten Verfahren

Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Vormonat etwas angestiegen

Nachdem die Zahl der beantragten Insolvenzen von Unternehmen bereits seit April 2020 stagnierte, setzte sich diese Entwicklung auch im Juli 2020 zunächst fort. Insgesamt wurden bei den bayerischen Gerichten 184 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Im Mai 2020 waren es 223 gewesen, im Juni 192. Diese Entwicklung wurde vor dem Hintergrund der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht so erwartet.
Die Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich gegenüber dem Juni 2020 erhöht. Im Juli 2020 waren 2 405 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Insolvenz betroffen, im Juni 2020 waren es 1 183 gewesen. Die Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewegt sich damit wieder nahe des Niveaus vom März 2020, wo 2 727 betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeldet worden waren.

Im Juli 2020 wurden 184 Insolvenzverfahren von Unternehmen bei den bayerischen Gerichten beantragt. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen ist damit gegenüber dem vorangegangenen Juni 2020 noch weiter zurückgegangen, sie hat sich um acht Verfahren verringert. Diese Entwicklung ist weiterhin durch die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020, geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) geprägt, die einen aktuell erwarteten Anstieg in den Insolvenzanträgen deutlich ausbremst. Gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres 2019 liegt die aktuelle Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen deutlich niedriger. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen hatte im Juli 2019 bei 267 Verfahren gelegen.

Eine zwischenzeitliche Zunahme wurde bei der Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beobachtet. Im Juli 2020 waren 2 405 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres bisherigen Arbeitgebers betroffen. Einen Monat zuvor – im Juni 2020 – waren es nur 1 183 gewesen, im vergleichbaren Juli des Jahres 2019 1 752.

Die Zahl der übrigen beantragten Insolvenzverfahren – hierzu zählen die Verbraucherinsolvenzen, die Insolvenzen von ehemals selbstständig Tätigen und von natürlichen Personen als Gesellschafter u. Ä. sowie von Nachlässen und Gesamtgut – lag im Juli 2020 ebenfalls auf einem eher niedrigen Wert von nur 628 Verfahren. Im Vergleich zum Juni des Vorjahres 2019, in dem 775 Insolvenzverfahren der übrigen Schuldner beantragt wurden, lag der aktuelle Wert um 19,0 Prozent niedriger.