Pressemitteilung

139/2021/52/D
Fürth, den 7. Juni 2021

Zahl der Neugründungen in Bayern im April 2021 gegenüber dem März rückläufig

Zahl der Neugründungen deutlich über dem Wert aus dem Vorjahr

Im April 2021 wurden bei den Gewerbeämtern in Bayern insgesamt 10 976 Gewerbe angemeldet, davon waren 8 998 Neugründungen. Gegenüber dem März 2021 nahm die Zahl der Neugründungen damit um 11,7 Prozent ab. Die Zahl der Neugründungen lag trotzdem über dem niedrigen Wert aus dem April des Vorjahres und lag damit 48,5 Prozent höher als ein Jahr zuvor.
Der Großteil der Neugründungen erfolgte im Nebenerwerb. Der Anteil lag mit 63,9 Prozent weiterhin auf einem hohen Niveau und damit ähnlich hoch wie im April des Vorjahres, der ebenfalls bereits pandemiegeprägt war. Im Gegenzug verringerte sich jedoch der Anteil bei den Betriebsgründungen an den Neugründungen kaum. In absoluten Zahlen wurden sogar 490 mehr Betriebsgründungen als im April des Vorjahres gezählt, insgesamt also 1 712 Betriebsgründungen.

Im April 2021 meldeten die bayerischen Gewerbeämter insgesamt 10 976 Gewerbeanmeldungen und 6 734 Abmeldungen von Gewerben. Von diesen waren 8 998 Neugründungen und 4 972 vollständige Aufgaben von Gewerbebetrieben. Im März 2021 wurden noch 10 193 Neugründungen gemeldet, 11,7 Prozent mehr. Trotzdem überstieg die aktuelle Zahl der Neugründungen aus dem April den niedrigen Wert des Vorjahres (damals 6 059) weiter deutlich um 48,5 Prozent.

63,9 Prozent der Neugründungen entfielen auf Nebenerwerbsgründungen. Im März 2021 hatte deren Anteil bei ähnlich hohen 63,2 Prozent gelegen. Im vergleichbaren April des Vorjahres - bereits unter Pandemiebedingungen – lag dieser Anteil ebenfalls schon bei 64,0 Prozent. Zwei Jahre zuvor, im April 2019, hatte der Anteil der Nebenerwerbsgründungen an den Neugründungen noch bei 55,8 Prozent gelegen.

Der Anteil von Betriebsgründungen an der Zahl der neu gegründeten Gewerbe hat sich weiter kaum verringert und stieg in absoluten Zahlen gegenüber dem Vorjahr an. Im April 2021 waren 19,0 Prozent der Neugründungen sogenannte Betriebsgründungen. Bedingt durch den generellen Anstieg der Neugründungen waren dies 490 mehr Betriebsgründungen als noch im April des Vorjahres. Als Betriebsgründungen gelten diejenigen Neugründungen, bei denen aufgrund der Rahmenbedingungen bei der Anmeldung des Gewerbes bereits von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung ausgegangen werden kann.
 

Ausführliche Ergebnisse enthält der in KW 23/2021 erscheinende Statistische Bericht „Gewerbeanzeigen in Bayern im April 2021 (Bestellnummer: D1201C 202104)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).