Pressemitteilung

27/2023/35/N
Fürth, den 30. Januar 2023

Bereinigter Gender Pay Gap in Bayern im Jahr 2022 bei sieben Prozent

Neue Datengrundlage ermöglicht jährliche Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap

Fürth. Um strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern bereinigt verdienen Frauen im Jahr 2022 in Bayern sieben Prozent weniger als Männer. Ohne Berücksichtigung der Strukturunterschiede liegt der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern (unbereinigter Gender Pay Gap) bei durchschnittlich 21 Prozent. Der Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern hat sich damit gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt (18 Prozent) ist die geschlechtsspezifische Lohnlücke um drei Prozentpunkte größer. Die Verdiensterhebung als neue Datenquelle ermöglicht ab sofort die jährliche Auswertung des bereinigten Gender Pay Gap, allerdings ist aufgrund methodischer Änderungen die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren eingeschränkt.

Bereinigter Gender Pay Gap bei sieben Prozent

Mit den Daten der Verdiensterhebung kann der bereinigte Gender Pay Gap in der amtlichen Statistik nun auch jährlich berechnet werden. Beim bereinigten Gender Pay Gap wird jener Teil des Verdienstabstands herausgerechnet, der auf Strukturunterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist.

Rund 67 Prozent beziehungsweise 3,64 Euro des unbereinigten Gender Pay Gap 2022 können durch strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern begründet werden. Ein großer Teil der Lohnlücke (1,38 Euro) lässt sich damit erklären, dass Frauen häufiger in Berufen und Branchen beschäftigt sind, die ein eher niedriges Lohnniveau aufweisen (z. B. Gesundheits- und Sozialwesen). Darüber hinaus unterscheiden sich Frauen und Männer hinsichtlich ihres Beschäftigungsumfangs, worauf 0,75 Euro zurückgeführt werden können. Außerdem sind Frauen seltener in Führungspositionen vertreten (0,62 Euro). Unterschiede in der Bildung und Berufserfahrung erklären 0,32 Euro. Weitere Ursachen, wie beispielsweise das Dienstalter oder die Art des Arbeitsvertrags, machen insgesamt 0,57 Euro des geschlechtsspezifischen Verdienstabstands aus.

Die verbleibenden 1,79 Euro beziehungsweise 33 Prozent des unbereinigten Gender Pay Gap können nicht erklärt werden und entsprechen somit dem bereinigten Gender Pay Gap. Dieser liegt in Bayern im Jahr 2022 bei sieben Prozent. Damit verdienen Frauen auch bei vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften pro Stunde immer noch sieben Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

Unbereinigter Gender Pay Gap bei 21 Prozent

Nach den Ergebnissen der Verdiensterhebung 2022 beträgt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen im Freistaat 20,41 Euro, der von Männern 25,84 Euro. Dadurch ergibt sich für Bayern im Jahr 2022 ein absoluter Verdienstunterschied in Höhe von 5,43 Euro. Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt somit bei 21 Prozent. „Unbereinigt“ heißt er, da strukturelle Unterschiede zwischen Frauen und Männern nicht berücksichtigt werden. Unterschiede struktureller Natur in der Berufswelt zwischen Frauen und Männern zeigen sich zum Beispiel bei der Berufswahl oder dem Anteil an Teilzeitbeschäftigungen. Gegenüber 2021 bleibt der unbereinigte Gender Pay Gap unverändert. Allerdings ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren aufgrund der erstmaligen Berechnung auf Basis der Daten der Verdiensterhebung sowie methodischer Änderungen eingeschränkt. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (2022: 18 Prozent) ist der Verdienstunterschied in Bayern um drei Prozentpunkte größer.

Hinweise:

Diese Zahlen sind Ergebnisse der bundesweit durchgeführten Verdiensterhebung für April 2022. In Bayern wurden in einer repräsentativen Stichprobe von gut 6 400 Betrieben (und anderen örtlichen Einheiten wie Niederlassungen von Körperschaften, Stiftungen etc.) Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten aus allen Branchen der Landwirtschaft, des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs erhoben.

Definition „unbereinigter Gender Pay Gap“

Der unbereinigte Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter.

Berechnung des „unbereinigten Gender Pay Gap“ und „bereinigten Gender Pay Gap“

Basis für die Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gap und des bereinigten Gender Pay Gap sind erstmals Daten der Verdiensterhebung. Gemäß der Definition von Eurostat werden bei der Berechnung die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (Kleinstbetriebe) nicht berücksichtigt.

Der ermittelte Wert des bereinigten Gender Pay Gap stellt eine Obergrenze nicht erklärter Verdienstunterschiede dar. Er würde möglicherweise geringer ausfallen, wenn weitere verdienstbeeinflussende Faktoren (z. B. Angaben zu Erwerbsunterbrechungen) für die Analysen zur Verfügung stünden.

Die Ergebnisse des unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap 2022 sind aufgrund des Wechsels der Datenquelle sowie methodischer Änderungen (z. B. Austausch des Merkmals Leistungsgruppe durch das Anforderungsniveau) nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurde der unbereinigte Gender Pay Gap jährlich auf Basis der Daten der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet, indem die Ergebnisse der Erhebung (zuletzt durchgeführt für das Berichtsjahr 2018) in den Zwischenjahren mit den jährlichen Veränderungsraten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben wurden. Der bereinigte Gender Pay Gap konnte bisher nur alle vier Jahre auf Basis der Daten der Verdienststrukturerhebung berechnet werden.