Pressemitteilung

136/2024/56/F
Fürth, den 24. Mai 2024

Abriss oder Nutzungsänderung von 2 353 Wohnungen in Bayern im Jahr 2023

Den Wohnungsabgängen im letzten Jahr stehen mit 65 770 Wohnungsfertigstellungen rechnerisch 28-mal mehr neue Wohnungen im Freistaat gegenüber

Für das Jahr 2023 wird der durch Abriss oder Umwidmung bedingte Verlust von 2 075 Gebäuden und 88 Gebäudeteilen aus dem Gebäudebestand im Freistaat registriert. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik sind das 322 Gebäude und 28 Gebäudeteile weniger als im Jahr 2022. Insgesamt 712 der im Berichtsjahr aus dem Gebäudebestand in Bayern abgegangenen Gebäude sind Wohngebäude, darunter 559 Eigenheime. Mit den 2 075 Gebäuden und 88 Gebäudeteilen werden zusammen 2 353 Wohnungen aus dem bayerischen Wohnungsbestand beseitigt. Die Bauabgänge sind neben Nutzungsänderungen häufig auf die Errichtung neuer Gebäude zurückzuführen.

Schweinfurt. Nach den aktuellen Ergebnissen der Bauabgangsstatistik erteilen die bayerischen Bauämter im Verlauf des Jahres 2023 ihre Genehmigung für den Abgang von insgesamt 2 075 Gebäuden (ohne Gebäudeteile). Nach weiterer Auskunft der Fachgruppe im Bayerischen Landesamt für Statistik ist das ein um 322 Gebäude beziehungsweise 13,4 Prozent geringeres Genehmigungsvolumen als im Vorjahr.

Von den 2 075 abgegangenen Gebäuden sind 712 Wohngebäude und 1 363 gewerbliche Hochbauten (sogenannte Nichtwohngebäude). Unter den Wohngebäuden befinden sich 559 Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser) und 153 Mehrfamilienhäuser (einschließlich drei Wohnheime). Die Wohngebäude umfassen insgesamt eine Wohnfläche von 134 200 m² und eine Nutzfläche von 22 700 m². 563 beziehungsweise 79,1 Prozent der im Bauabgang erfassten Wohngebäude sind vor 1979 errichtet worden, darunter 130 Wohngebäude vor dem Jahr 1919.

Der Bauabgang von Wohngebäuden ist zu 75,7 Prozent auf die Errichtung neuer Wohngebäude zurückzuführen. In 17,4 Prozent der Fälle findet eine Umwidmung zu Nichtwohngebäuden statt. Bei Nichtwohngebäuden stellt die Umwidmung zu Wohngebäuden mit 61,6 Prozent den häufigsten Anlass für den Bauabgang dar. Nächstbedeutend sind die Errichtung eines neuen Wohngebäudes mit 19,6 Prozent beziehungsweise eines neuen Nichtwohngebäudes mit 14,5 Prozent. Die 2 353 Wohnungsabgänge den 65 770 Wohnungsfertigstellungen in Bayern 2023 gegenübergestellt, kommen auf einen Wohnungsabgang durchschnittlich 28 Wohnungsfertigstellungen.

Neben Baugenehmigungen und Baufertigstellungen werden im Rahmen der amtlichen Bautätigkeitsstatistik auch Bauabgänge erfasst. Als Bauabgang zählt der Abriss eines Gebäudes oder Gebäudeteils sowie die Änderung des Nutzungsschwerpunkts eines Gebäudes oder Gebäudeteils zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken (der Wechsel in die jeweils andere Nutzungskategorie).

Hinweis:
Regionalisierte Daten stehen zur Verfügung.

Weitere Ergebnisse zum Thema, auch in regionaler Untergliederung, können in unserer Dienststelle in Schweinfurt erfragt werden (E-Mail: baustatistik@statistik.bayern.de; Telefon: 09721 2088-5325).