Steuern
Die Steuerstatistiken stellen die Ergebnisse der einzelnen Steuerarten und ihre Berechnungsgrundlagen dar. Neben dem Steueraufkommen bieten sie detaillierte Informationen zur Beurteilung von Struktur und Wirkungsweise der Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung. Sie informieren auch über die Steuerbelastung der Einwohner und der Unternehmen.
Die Steuerstatistiken werden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder insbesondere bei finanzpolitischen Planungen und Entscheidungen genutzt, um Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen auf die öffentlichen Haushalte und auf die Steuerpflichtigen abzuschätzen. Darüber hinaus werden sie für die finanzpolitischen Aufgaben der Lohnsteuerzerlegung (Länderfinanzausgleich) und der Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer (kommunaler Finanzausgleich) herangezogen.
Die Steuerstatistiken sind aber nicht nur Instrument der Fiskal- und Steuerpolitik, sondern dienen auch zur allgemeinen Beobachtung der Wirtschaft. So liefern sie sehr detaillierte Informationen über die Umsätze von Wirtschaftsbereichen (Umsatzsteuerstatistik) und das Einkommen von juristischen und natürlichen Personen (Körperschaftsteuerstatistik, Lohn- und Einkommensteuerstatistik).
Gegenwärtig führt das Bayerische Landesamt für Statistik folgende Steuerstatistiken durch:
- die Lohn- und Einkommensteuerstatistik,
- die Körperschaftsteuerstatistik,
- die Gewerbesteuerstatistik,
- die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen, Veranlagungen),
- die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik.
- die Statistik über die Personengesellschaften/Gemeinschaften
- sowie die jährliche Lohnsteuerzerlegung.
Bei allen Steuerstatistiken handelt es sich um Sekundärstatistiken. Sie basieren auf den Ergebnissen der Steuerfestsetzungs- bzw. Steueranmeldungsverfahren und den Informationen aus dem Grundinformationsdienst der Finanzverwaltung. Die gesetzliche Grundlage zur Erstellung der Steuerstatistiken bildet das Gesetz über die Steuerstatistiken (StStatG) vom 11. Oktober 1995, in seiner jeweils gültigen Fassung.
Neben den steuerspezifischen Merkmalen ermöglichen alle Steuerstatistiken auch verschiedene sachliche und regionale Untergliederungen. Bei den Steuerstatistiken zu den Unternehmen sind beispielsweise sachliche Gliederungen nach Wirtschaftszweigen, Rechtsformen der Unternehmen und Größenklassen der Lieferungen und Leistungen der Umsatzsteuerpflichtigen möglich.
Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik erfasst alle unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtigen natürlichen Personen, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten haben. Berücksichtigt werden die Einkommensteuerveranlagungen sowie die Lohnsteuerbescheinigungen (früher: Lohnsteuerkarten) der nicht zur Einkommensteuer veranlagten Steuerpflichtigen.
Aufgrund der zum 1. Januar 2009 eingeführten Abgeltungssteuer können ab 2010 nicht mehr alle Einkünfte aus Kapitalvermögen vollständig in der Statistik nachgewiesen werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seither in der Regel mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent an der Quelle – also z. B. bei der Bank – besteuert und müssen nicht mehr von den Steuerpflichtigen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden.
-
Ergebnisse zur Lohn- und Einkommensteuerstatistik (Zeitreihe)
-
Lohn- und Einkommensteuerstatistik (Kreisübersicht)
-
Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige, positive und negative Einkünfte nach Einkunftsarten
-
Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige, Gesamtbetrag der Einkünfte und festgesetzte Einkommensteuer nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte (Größenklassen)
Statistische Berichte
Rentenbezugsmitteilungen
Die Grundgesamtheit der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen bilden alle Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente, die im Grundsatz der Besteuerung unterliegen. Es handelt sich dabei v. a. um Altersrenten, Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Nicht einbezogen sind Renten, die steuerfrei oder nicht steuerbar sind (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung). Ebenfalls nicht im Datenbestand enthalten sind Beamtenpensionen und Versorgungsleistungen aufgrund einer Direktzusage und aus einer Unterstützungskasse, da diese einkommensteuerlich zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit führen.
-
Durchschnittlich bezogene Bruttojahresrentenleistung pro Rentenbeziehenden in Bayern 2019 bis 2024 nach Altersgruppen
-
Anteile der Rentenbeziehenden im Alter von 65 Jahren oder älter in Bayern 2019 bis 2024 nach der Größenklasse der Summe der Rentenleistungen
-
Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Renten in Bayern sowie Höhe der Leistungen differenziert nach Besteuerungsansatz und der Größenklasse der Summe der Rentenleistungen 2015 - 2024
-
Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Renten in Bayern sowie Höhe der Leistungen differenziert nach Besteuerungsansatz sowie kreisfreien Städten und Landkreisen 2018 - 2024
-
Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Renten in Bayern sowie Höhe der Leistungen differenziert nach Rentenart und Altersgruppen 2019 - 2024
Umsatzsteuerstatistik
Die Umsatzsteuerstatistik weist alle Unternehmen nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abgaben und deren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen (ohne Umsatzsteuer) über 22 000 Euro (bis einschließlich 2019: 17 500 Euro) betrug. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept.
Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystematische Zuordnung des Gesamtumsatzes entsprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgte an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanzamt des Unternehmens.
-
Umsatzsteuerpflichtige, Steuerbarer Umsatz und Umsatzsteuer-Vorauszahlung nach dem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen (Größenklassen)
-
Anteile der Umsatzsteuerpflichtigen und deren Lieferungen und Leistungen in Bayern nach Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008)
-
Anteile der Steuerpflichtigen und deren Lieferungen und Leistungen in Bayern nach der Rechtsform der Unternehmen
-
Anteile der Steuerpflichtigen mit einem Umsatz bis einschließlich 22.000 Euro in Bayern nach Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008)
Statistische Berichte
Gewerbesteuerstatistik
In der Gewerbesteuerstatistik werden alle in Bayern ansässigen gewerblichen Unternehmen mit deren inländischen Betriebsstätten erfasst, deren Veranlagung zur Festsetzung eines Steuermessbetrags führte. Es handelt sich genaugenommen um eine Gewerbesteuermessbetragsstatistik.
-
Regionale Ergebnisse der Gewerbesteuerstatistik: Gewerbesteuerpflichtige Betriebe/Betriebsstätten, positiver Steuermessbetrag
-
Gewerbesteuerpflichtige in Bayern 2021
nach Gewerbeertragsgrößenklassen
-
Gewerbesteuerpflichtige mit positivem Steuermessbetrag in Bayern 2021 nach Gewerbeertragsgrößenklassen
Statistische Berichte
Körperschaftsteuerstatistik
Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Besteuerungsgrundlage ist unter Berücksichtigung des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetzes das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Berichtjahres bezogen hat.
Gegenstand der Körperschaftsteuerstatistik sind sämtliche (maschinelle und manuelle) Veranlagungen zur Körperschaftsteuer. Erhebungs- und Darstellungseinheit sind alle in Bayern ansässigen Körperschaftsteuerpflichtigen. Diese teilen sich in unbeschränkt und beschränkt Körperschaftsteuerpflichtige sowie die steuerbefreiten (partiell steuerpflichtigen) Körperschaften auf.
-
Unbeschr. Körperschaftsteuerpfl., Gesamtbetrag der Einkünfte und festges. Körperschaftsteuer in Bayern
2021 nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte (Größenklassen)
-
Körperschaftsteuerpflichtige in Bayern 2021 nach Art der Steuerpflicht
-
Körperschaftsteuerpflichtige in Bayern 2021 nach Wirtschaftsabschnitten
Erben und Schenken in Bayern
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik weist alle steuerpflichtigen Erwerber auf, für die aufgrund eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung im Berichtsjahr Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde, hierbei kann jedoch der Zeitpunkt der Zuwendung um mehrere Jahre zurückliegen.
-
Unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen 2024 nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs (Größenklassen)
-
Unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe aus Schenkungen 2024
nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs (Größenklassen)
-
Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik:
Steuerpflichtige Erwerbe 2024 nach Erwerbsart und der Art ihrer Steuerpflicht
-
Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen in Bayern
Statistische Berichte
Einkommen der Personengesellschaften
Personengesellschaften/Gemeinschaften sind Zusammenschlüsse natürlicher und/oder juristischer Personen und selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Ihre Einkünfte werden durch die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung (§§ 179, 180 Abgabenordnung) ermittelt, auf die Beteiligten (z. B. Gesellschafter) aufgeteilt und bei diesen im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer versteuert.
