Pressemitteilung

334/2020/52/D
Fürth, den 15. Dezember 2020

Insolvenzen in Bayern im Oktober 2020: Erstmals seit März 2020 Anstieg in der Zahl der durch Unternehmen beantragten Insolvenzverfahren

Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stieg im Vergleich zum September 2020 an

Nachdem die Zahl der beantragten Insolvenzen von Unternehmen seit März 2020 kontinuierlich zurückgegangen war, zeichnete sich im Oktober 2020 eine Trendumkehr ab. Insgesamt wurden bei den bayerischen Gerichten 127 Unternehmensinsolvenzen beantragt, im September 2020 waren es noch 121 gewesen. Auch die Zahl der beantragten Insolvenzen der übrigen Schuldner stieg im Oktober 2020 erstmals seit Juni 2020 wieder an, auf 331 beantragte Verfahren. Im September 2020 waren lediglich 230 Verfahren gezählt worden. Im Vergleich liegen die Zahlen der beantragten Insolvenzverfahren damit aber weiter deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen lag im Oktober 2020 um 43,8 Prozent, die Zahl der Verfahren der übrigen Schuldner um 58,7 Prozent niedriger als im Oktober 2019.

Im Oktober 2020 wurden 127 Insolvenzverfahren von Unternehmen bei den bayerischen Gerichten beantragt. Nach 121 beantragten Insolvenzverfahren im September 2020 zeichnete sich damit erstmals seit März 2020 wieder ein Anstieg ab (5,0 Prozent). Im Vergleich wurden damit im Oktober 2020 wiederholt deutlich weniger Verfahren als im Vorjahr registriert (-43,8 Prozent). Seit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) wurden somit in den Monaten April bis Oktober 2020 insgesamt 331 Verfahren weniger als im Vorjahr beantragt, ein Rückgang um 21,4 Prozent. Im Vergleich zu den Jahren 2017 bis 2019 lag die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2020 damit weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau (vgl. unten Abbildung 1). Waren im September 2020 insgesamt 1 264 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen, waren es im Oktober 2020 nunmehr 1 667 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das entsprach einem Anstieg um 31,9 Prozent. Im gleichen Zeitraum gingen dabei die voraussichtlichen Forderungen um 46,6 Prozent zurück, von rund 174 Millionen Euro im September 2020 auf rund 93 Millionen Euro im Oktober 2020.

Bei der Zahl der übrigen beantragten Insolvenzverfahren – hierzu zählen die Verbraucherinsolvenzen, die Insolvenzen von ehemals selbstständig Tätigen und von natürlichen Personen als Gesellschafter u.Ä. sowie von Nachlässen und Gesamtgut – stieg die Zahl im Oktober 2020 auf 331 Verfahren im Vergleich zu 230 Verfahren im September 2020 an, eine Zunahme von 43,9 Prozent. Insgesamt wurden damit im Oktober 2020 aber immer noch rund 58,7 Prozent weniger Insolvenzverfahren durch übrige Schuldner beantragt als im gleichen Monat des Vorjahres.

© Abbildung 1: Bayerisches Landesamt für Statistik