Pressemitteilung

106/2024/55/L
Fürth, den 23. April 2024

Unternehmensumsätze 2022 übersteigen zum achten Mal in Folge Billionen-Euro-Grenze

Einnahmen des Fiskus aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen der Unternehmen um 0,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik gibt es im Jahr 2022 in Bayern 580 659 Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet waren. Wie sich aus den Ergebnissen der jährlichen Statistik über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiter ergibt, steigt die Anzahl der steuerpflichtigen Unternehmen somit gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozent. Das entspricht einem Anstieg von 14 216 steuerpflichtigen Unternehmen. Die genannten Unternehmen erzielen im Berichtsjahr 2022 einen nicht preisbereinigten steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von 1,53 Billionen Euro. Das sind 15,0 Prozent mehr als im Jahr 2021. Die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen belaufen sich im Jahr 2022 auf 33,19 Milliarden Euro, ein Rückgang von 0,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) mitteilt, sind in Bayern im Jahr 2022 insgesamt 580 659 Unternehmen zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Dies sind 14 216 mehr als im Jahr 2021. Die in 2022 angemeldeten steuerbaren Umsätze aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1,53 Billionen Euro und überschreiten damit den entsprechenden Vorjahreswert um 15,0 Prozent. Der durchschnittliche steuerbare Umsatz aus Lieferungen und Leistungen je Unternehmen beträgt 2022 rund 2,6 Millionen Euro.

570,07 Milliarden Euro steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen werden 2022 von den 130 bayerischen Umsatzmilliardären erwirtschaftet. Damit tragen diese mit einem Anteil von 37,3 Prozent zu den angemeldeten Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen bei.

Bezogen auf die Rechtsform wird im Freistaat im Jahr 2022 der mit 59,6 Prozent (bzw. 909,76 Milliarden Euro) größte Anteil der angemeldeten Umsätze aus Lieferungen und Leistungen von den 111 651 Kapitalgesellschaften erwirtschaftet. Es folgen die 82 209 Personengesellschaften mit einem Umsatzanteil von 20,5 Prozent (bzw. 313,42 Milliarden Euro). Die 372 568 Einzelunternehmen erzielen einen Umsatzanteil von 9,4 Prozent (bzw. 144,25 Milliarden Euro).

Berechnungsgrundlage für die abzuführenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind die steuerbaren Umsätze, die neben den Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe umfassen. Letztere betragen im Berichtsjahr 2022 für Bayern 141,05 Milliarden Euro (+18,4 Prozent). Die steuerbaren Umsätze belaufen sich somit insgesamt auf 1,67 Billionen Euro (+15,3 Prozent gegenüber 2021). Nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge liegen die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2022 bei 33,19 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 232,9 Millionen Euro bzw. um 0,7 Prozent.

Hinweise:
Die Statistik über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen weist alle Unternehmen nach, die einen Jahresumsatz von über 22 000 Euro erzielten, und die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abzugeben hatten. Erhebungsgrundlage bilden die jährlich von der bayerischen Finanzverwaltung übermittelten Daten aus den Voranmeldungen der Umsatzsteuerpflichtigen. Ab dem Berichtsjahr 2021 bleiben die steuerfreien Umsätze der Unternehmen im Bank- und Versicherungssektor nicht mehr unberücksichtigt, sondern werden den entsprechenden Umsätzen „steuerfreie Lieferungen und Leistungen“ sowie „Lieferungen und Leistungen“ hinzugerechnet. Aufgrund der im Jahr 2021 noch bestehenden Corona-Maßnahmen sowie der allgemeinen geopolitischen Lage und den daraus resultierenden Preisentwicklungen in allen Bereichen der Gesellschaft spiegeln sich die starken Steigerungsraten auch in den Ergebnissen der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) wider. Eine Preisbereinigung wird in der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) nicht vorgenommen.

Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in KW 17/2024 erscheinende Statistische Bericht „Umsätze und ihre Besteuerung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern im Jahr 2022)" (Bestellnummer: L4100C 202200). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).

Detaillierte Kreisergebnisse zur Umsatzsteuerstatistik finden Sie in Kürze auch im GENESIS Online-Angebot des Bayerischen Landesamts für Statistik.